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Gericht bestätigt 2G-Kontrollpflicht in Berlin

Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Mitarbeiter scannt den 2G-Nachweis eines Kunden (Symbolbild): Das klagende Unternehmen sah sich unter anderem im Vergleich zum Lebensmittelhandel ungleich behandelt.
Ein Mitarbeiter scannt den 2G-Nachweis eines Kunden (Symbolbild): Das klagende Unternehmen sah sich unter anderem im Vergleich zum Lebensmittelhandel ungleich behandelt. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Für Einzelhändler bedeutet die Kontrolle der 2G-Regel einen erheblichen personellen und damit auch finanziellen Mehraufwand. Eine Modekette reichte deshalb am Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag ein – und scheiterte.

Der Berliner Einzelhandel muss weiter die Einhaltung der 2G-Regel am Einlass kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.

Die Regelungen, mit denen auf die derzeit extrem hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Menschen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Virusvariante Omikron reagiert werde, seien verhältnismäßig. Sie dienten dem legitimen Ziel, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und so die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren, hieß es.

Berliner Verwaltungsgericht: Kontrollpflicht ist angemessen

Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Erfüllen Kunden die Voraussetzungen nicht, muss ihnen der Zutritt verwehrt werden.

Dagegen hat sich ein Unternehmen, das nach Gerichtsangaben in Berlin 48 Textilgeschäfte betreibt, gewehrt. Die Kontrollpflichten seien zu aufwendig und von wirtschaftlichem Nachteil. Ferner rügte das Unternehmen laut Gericht eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Geschäften, etwa dem Lebensmittelhandel. Die Richter räumten einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit ein. Angesichts der aktuellen Situation seien die Kontrollpflichten aber noch angemessen.

Mit der Argumentation blieben die Richter bei ihrer bisherigen Linie. Im vergangenen Dezember hatten sie die 2G-Regel in Berlin für zulässig erklärt. Im aktuellen Verfahren stand die Kontrollpflicht im Fokus, wie die Sprecherin erklärte. Diese kritisiert auch der Handelsverband Berlin-Brandenburg. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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