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Berlin: Gesundheitssenatorin erwartet keine Personalengpässe


Wegen Impfpflicht im Gesundheitswesen
Berliner Gesundheitssenatorin erwartet keine Personalengpässe

Von dpa
Aktualisiert am 15.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Gesundheitssenatorin Ulrike Gote bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Die Grünen-Politikerin ist optimistisch was mögliche Engpässe durch die Impfpflicht angeht.Vergrößern des BildesGesundheitssenatorin Ulrike Gote bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Die Grünen-Politikerin ist optimistisch was mögliche Engpässe durch die Impfpflicht angeht. (Quelle: Reiner Zensen/imago-images-bilder)
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Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote glaubt nicht, dass die Impfpflicht zu Engpässen im Gesundheitswesen führt. Die Impfquote in Berlin liegt über dem Durchschnitt. Einen Notfallplan gibt es aber trotzdem.

Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) rechnet nicht damit, dass die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu Personalengpässen in Berlin führt. "In Berlin sind sehr viele Menschen im Gesundheitswesen geimpft – mehr als sonst im Durchschnitt", sagte Gote am Dienstag dem RBB-Inforadio. Sollten dennoch in einem Betrieb Engpässe drohen, werde es eine Übergangsfristen geben, so Gote.

Gemeinsam mit den Einrichtungen und den betroffenen Mitarbeitenden würden die Gesundheitsämter im Notfall nach Auswegen suchen, wie der Betrieb aufrechterhalten werden könne. Gote zeigte sich überzeugt, dass dies "mit Augenmaß" erfolge. "Also da muss sich wirklich kein Berliner oder keine Berlinerin Sorgen machen, dass hier irgendwas zusammenbricht", so Gote.

Berlin: Impfquote deutlich höher als der Durchschnitt

Mit Konsequenzen wie Bußgeld oder Tätigkeitsverboten ist aus Sicht der Senatorin erst nach einigen Wochen zu rechnen. Gote sprach von drei Wochen bis maximal drei Monaten. Wenn es tatsächlich soweit komme, dass sich jemand nicht impfen lassen wolle, habe dies Konsequenzen. "Das kann zunächst ein Betretungsverbot sein bis hin zu einem Beschäftigungsverbot", so Gote.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich gilt künftig in ganz Deutschland eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Betroffene müssen ihrem Arbeitgeber bis Dienstag nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind beziehungsweise sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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