• Home
  • Regional
  • Berlin
  • Berliner Arbeitsgericht: Falscher Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextCorona-Herbst: Erste MaßnahmenSymbolbild für einen TextTalk von Maischberger fällt ausSymbolbild für einen TextRekordpreise für Lufthansa-TicketsSymbolbild für ein VideoKreuzfahrtschiff kollidiert mit EisbergSymbolbild für einen TextHier gibt es die höchsten ZinsenSymbolbild für einen TextJoelina Karabas teilt Foto nach Brust-OPSymbolbild für einen TextNächste deutsche Wimbledon-SensationSymbolbild für einen TextPrinzessin Victoria begeistert mit LookSymbolbild für ein VideoAsteroiden-Einschlag? ESA äußert sichSymbolbild für einen TextBeyoncé reitet fast nacktSymbolbild für einen TextTeenager in Bayern vermisstSymbolbild für einen Watson TeaserRTL-Star wütet gegen Boris BeckerSymbolbild für einen TextErdbeersaison auf dem Hof - jetzt spielen

Urteil: Falscher Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Figur von Justitia steht vor der Länderfahne von Berlin (Symbolbild): Das Arbeitsgericht urteilte, dass ein gefälschter Genesenennachweis eine Kündigung rechtfertigt.
Eine Figur von Justitia steht vor der Länderfahne von Berlin (Symbolbild): Das Arbeitsgericht urteilte, dass ein gefälschter Genesenennachweis eine Kündigung rechtfertigt. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Wer einen gefälschten Corona-Genesenennachweis vorzeigt, dem kann zurecht gekündigt werden. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht. Es wies die Klage eines Justizbeschäftigten ab.

Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.

Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren. Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos.

Nachweispflichten auch bei Gesundheitsschutz

Das Gericht argumentierte, den Nachweispflichten komme auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Die Verwendung eines gefälschten Nachweises sei eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag.

Es sei für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Von Lieferando-Party ausgeladen: Fahrer protestieren
Von Yannick von Eisenhart Rothe
Von Antje Hildebrandt
ArbeitsgerichtKündigung

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website