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Bochumer Landgericht | Dritter Angeklagter wegen Mordes an Rentner verurteilt


Bochumer Landgericht
Dritter Angeklagter wegen Mordes an Rentner verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 04.08.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesVor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Rund dreieinhalb Jahre nach einem brutalen Raubmord in Bochum ist am Mittwoch ein dritter Angeklagter verurteilt worden. Die Richter am Bochumer Landgericht haben lebenslange Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge verhängt. Laut Urteil war der 36-jährige Angeklagte dabei, als im Februar 2019 ein Rentner in dessen Haus überfallen, mit einem Brecheisen niedergeschlagen und umgebracht wurde. Dem 68-Jährigen wurde der Kopf mit Panzerklebeband umwickelt, wodurch er erstickte.

"Der Tod scheint so sinnlos und hinterlässt so viel Schmerz", sagte Richter Jens Happe bei der Urteilsbegründung. Der polnische Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, am Tattag mit in der Wohnung des späteren Opfers gewesen zu sein. An der Tötung des 68-Jährigen habe er sich jedoch nicht beteiligt und auch nichts davon mitbekommen. Das sahen die Richter jedoch anders. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auch die am Tattag ebenfalls anwesende Lebensgefährtin des später Getöteten war gefesselt worden. Sie verharrte in Todesangst in der Küche. Die Täter durchwühlten das ganze Haus nach Wertsachen. Große Beute haben die Täter allerdings nicht gemacht: etwas Bargeld, Schützenorden, Dokumente und kleinere Gegenstände von ideellem Wert.

Der nun verurteilte 36-Jährige wurde lange nach der Tat in einem polnischen Gefängnis aufgespürt und im vergangenen Jahr nach Deutschland ausgeliefert. Von den beiden anderen Mittätern ist einer bereits in einem früheren Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen den Fahrer des Fluchtwagens waren dreieinhalb Jahre Haft verhängt worden.

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