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Prozess | Tod bei Hausgeburt: Verfahren gegen Hebamme eingestellt


Prozess
Tod bei Hausgeburt: Verfahren gegen Hebamme eingestellt

Von dpa
01.09.2023Lesedauer: 1 Min.
GerichtVergrößern des BildesAkten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach dem Tod einer werdenden Mutter bei einer Hausgeburt hat das Bochumer Landgericht das Strafverfahren gegen die Hebamme wegen fahrlässiger Tötung vorläufig eingestellt. Das Gericht begründete diesen Schritt am Freitag mit dem Umstand, dass sich die Angeklagte im Prozess einsichtig gezeigt habe. Die 60-Jährige habe eingeräumt, sich falsch verhalten zu haben.

Außerdem hatte die Witwe der Verstorbenen ausdrücklich keine Einwände gegen die Einstellung erhoben. Die endgültige Einstellung des Verfahrens erfolge, wenn die Angeklagte bis März 2024 insgesamt 12.000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlt.

Die hochschwangere Frau hatte im September 2020 unbedingt auf einer Hausgeburt bestanden, obwohl es bereits bei ihrer ersten Schwangerschaft und Geburt 2017 erhebliche Komplikationen gegeben habe, sagte die Witwe im Prozess aus. Im Verlauf des Geburtsvorgangs kam es laut Anklage erneut zu schweren Blutungen, von denen sich die werdende Mutter nicht mehr erholte. Als die Hebamme nach mehreren Stunden einen Notruf absetzte und Rettungskräfte alarmiert habe, hatte die Schwangere bereits zwei Liter Blut verloren und war nicht mehr ansprechbar.

Die Hebamme hatte im Prozess eingeräumt, dass sie den Wunsch nach der Hausgeburt hätte ablehnen müssen. Außerdem hätte sie sich im Vorfeld besser mit der medizinischen Vorgeschichte der Schwangeren beschäftigen müssen, sagte die Angeklagte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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