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Prozess | Kein Freispruch mehr für Maskenverweigerin im Supermarkt


Prozess
Kein Freispruch mehr für Maskenverweigerin im Supermarkt

Von dpa
18.08.2023Lesedauer: 1 Min.
MaskenpflichtVergrößern des BildesEin Schild an einem Eingang weist auf das Tragen einer Maske hin. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In einem drei Jahre zurückliegenden Fall von Maskenverweigerung, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, hat das Bonner Landgericht eine 33-Jährige aus Troisdorf zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Frau wurde am Freitag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zum Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung schuldig gesprochen. Als Bewährungsauflage muss sie 50 Sozialstunden ableisten.

Die Angeklagte hatte im Mai 2020 mit ihrem Lebensgefährten (38) und ihrem Bruder (41) in einem Troisdorfer Supermarkt gegen die wegen der Corona-Pandemie angeordnete Maskenpflicht protestiert. Als die Polizei erschien und einen Platzverweis erteilte, kam es zu einer Prügelei mit zwei Oberkommissaren, die dabei schwer verletzt wurden. Der 38-Jährige hatte die Aktion mit einer Bodycam gefilmt und die Bilder im Internet hochgeladen.

Der 38-Jährige war 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden, der 41-Jährige erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Das Verfahren gegen die 33-Jährige war damals zunächst ausgesetzt worden, weil sie kurz vor der Hauptverhandlung ihr drittes Kind geboren hatte. Im Juli 2022 wurde sie in einem Prozess vor dem Bonner Landgericht dann freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof jedoch verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück, weil er von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt war. Dem schlossen sich die Bonner Richter mit ihrem Urteil vom Freitag an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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