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Bremen: Frachter verursacht Ölteppich auf der Weser – neue Details


Ölteppich auf der Weser
Frachter in Bremen schlägt Leck – neue Details

Von t-online, stk

Aktualisiert am 12.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Frachter auf dem Wasser (Symbolfoto): Ob das Schiff noch im Hafen liegt, dazu gibt es widersprüchliche Angaben.Vergrößern des BildesEin Frachter auf dem Wasser (Symbolfoto): Rund 100 Quadratmeter groß war der Ölteppich. (Quelle: IMAGO/Rech)
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Ein Leck verursacht einen großen Ölteppich in der Weser in Bremen. Umweltbehörde und Polizei nennen nun neue Erkenntnisse zum Fall.

Nachdem am Montagnachmittag ein Frachtschiff Leck geschlagen hatte und Öl in die Weser ausgetreten war, nennen die für die weiteren Schritte verantwortlichen Behörden neue Details. Auf Nachfrage von t-online bestätigte Franka Haedke, Pressesprecherin der Bremer Polizei, dass das Schiff noch immer in den Neustädter Häfen festmachen müsse. Die Weiterfahrt des Frachters wurde demnach "durch die zuständige Behörde, die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS)" untersagt.

Folglich liege das Schiff weiter im Hafen und könne erst dann weiterfahren, wenn alle Schäden behoben seien. Ursächlich für das Leck, so die Untersuchungen der Beamten, sei eine defekte und mit Öl gefüllte Wellendichtung des Schiffes gewesen. Über diese Dichtung, die über die Bordwand nach außen führe, sei das Öl letztlich ins Wasser gelangt.

Der dabei entstandene Teppich von etwa 100 Quadratmetern Größe sei jedoch "so dünn, und die ausgetretene Menge so gering, dass keine Gefährdung zu erwarten war und sich der Ölfilm durch Verdunstung aufgelöst hat", teilte der Sprecher der Bremer Umweltbehörde, Jens Tittmann, auf Anfrage von t-online mit. Tittmann weiter: "Der Ölfilm war nicht bekämpfungswürdig. Ein Schaden für die Umwelt ist nicht eingetreten."

Glück für Schiffsingenieur und Natur

Damit hat nicht nur die Natur großes Glück gehabt, auch der Verursacher, ein Schiffsingenieur, dürfte über die Entwicklungen sehr erfreut sein. Am Dienstag hatte die Polizei noch mitgeteilt, dass gegen den 44-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Gewässerverunreinigung (Paragraf 324 Strafgesetzbuch) eingeleitet wurde. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Auch fahrlässiges Handeln kann immerhin noch mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden.

Da der Ölfilm, wie von Sprecher Tittmann angesprochen, verdunstet sei, sei auch kein zu beziffernder Schaden entstanden. Entsprechend würden auch keine Kosten auf den Mann zukommen.

Für den Fall, dass der Ölfilm wesentlich dicker gewesen wäre, wären unter anderem Ölsperren und spezielle Werkzeuge, wie Skimmer oder Netzschlauchsperren, zum Einsatz gekommen, erklärte Sprecher Tittmann.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage an das Umweltressort Bremen
  • Schriftliche Anfrage an die Polizei Bremen
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