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Prozess gegen Werder-Ultras vor dem Ende: "Bürgerkriegsähnliche Zustände"


Krawalle bei Fanmarsch
"Bürgerkriegsähnliche Zustände": Prozess gegen Werder-Ultras vor dem Abschluss

Von t-online, stk

Aktualisiert am 24.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Bremen: Die Polizei ist im Einsatz, nachdem mindestens 300 Menschen die Sielwall-Kreuzung im Steintor-Viertel besetzt haben.Vergrößern des BildesPolizeibeamte im Bremer Steintorviertel: Bei den Krawallen sind mehrere Personen verletzt worden. (Quelle: Andre van Elten/Nord-West-Media/dpa-bilder)
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Es waren wilde Szenen im Bremer Steintorviertel, als Werder-Ultras auf mutmaßliche Rechte losgingen. Die juristische Aufarbeitung steht nun vor einem Ende.

Sie vermuteten laut Anklage "eine verhasste" Gruppierung von "Hooligans bzw. Nazis", dann soll es zu schweren Gewalttaten gekommen sein: Vier junge Männer zwischen 26 und 29 Jahren stehen seit sechs Wochen vor dem Landgericht Bremen. Ihnen wird unter anderem schwerer Landfriedensbruch und Körperverletzung zur Last gelegt.

Nun haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge gehalten. Die Forderungen reichen von Bewährungsstrafen bis zu Freisprüchen. Während die Anklage Haftstrafen von sieben bis zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, forderte, könne es laut den Anwälten der Werder-Anhänger nur Freisprüche geben.

Staatsanwältin spricht von "Straßenschlacht"

Das Quartett soll im Rahmen eines Fanmarsches beim Spiel gegen Mainz 05 im Dezember 2017 eine stadtbekannte Kneipe angegriffen haben. Im Lokal, so die Anklage, hätten die Männer rechte Werder-Hooligans vermutet. Aus dem Angriff entwickelte sich den Ermittlungen zufolge eine "Straßenschlacht", geworfen wurde mit Steinen, Stühlen, Gläsern und Aufstellschildern. Auch ein Heizpilz sei als Waffe eingesetzt worden. Die verantwortliche Staatsanwältin sprach von "bürgerkriegsähnlichen Zuständen" im Bremer Steintorviertel.

Als Beweismittel wurden im Prozess Videoaufnahmen der Ereignisse abgespielt. Die Anwälte der Angeklagten zogen jedoch in Zweifel, dass ihre Mandanten darauf eindeutig zu identifizieren seien. "Auf diesen Videos sind keine Gesichter zu sehen", sagte unter anderem ein Anwalt. Die Polizei stütze sich auf angeblich individuelle Merkmale der Kleidung. Tatsächlich hätten die meisten Beteiligten eine ähnliche szenetypische Kluft getragen.

Den vier Angeklagten werde auch nur zur Last gelegt, zu dem Krawall aufgestachelt zu haben. Es sei aus den Videos nicht ersichtlich, ob ihr Winken oder Rufen irgendwelche Folgen gehabt habe, argumentierte ein Verteidiger.

Urteil soll Anfang Juni fallen

Etwa drei Monate nach den Krawallen fanden großangelegte Razzien in mehreren Bundesländern statt. Unter anderem hatten Fahnder 39 Objekte in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Die Beamten in Bremen gründeten aufgrund der Komplexität des Falls sogar die Ermittlungsgruppe "Schänke", benannt nach der Kneipe, vor der der Angriff stattgefunden haben soll.

Bei den anschließenden Durchsuchungen seien 50 Beschuldigte identifiziert worden. Sie sollen den Angaben nach zu fast gleichen Teilen der Ultra- und Hooligan-Szene angehört haben.

Das Urteil soll am 5. Juni gesprochen werden. Zu dem Komplex werden nach Gerichtsangaben noch drei Prozesse folgen. Ein Prozess richtet sich gegen die eigentlichen Schläger aus der Gruppe der linken Ultras. Auch in zwei Prozessen gegen die rechten Hooligans sollen sich Aufwiegler und Angreifer getrennt verantworten.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Landgerichts Bremen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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