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Stufenmodell in Bremen: Diese Corona-Maßnahmen gelten ab 1. Oktober


Krankenhauszahlen nun entscheidend
Bremen führt ab 1. Oktober Corona-Stufenmodell ein

Von t-online
29.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Fußballfans bei der Einlasskontrolle im Weserstadion (Archivbild): Ab Oktober wird die Krankenhausrate darüber entscheiden, an welche Regeln sich die Bremerinnen und Bremer halten müssen.Vergrößern des BildesFußballfans bei der Einlasskontrolle im Weserstadion (Archivbild): Ab Oktober wird die Krankenhausrate darüber entscheiden, an welche Regeln sich die Bremerinnen und Bremer halten müssen. (Quelle: Nordphoto/imago-images-bilder)
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Statt der Sieben-Tage-Inzidenz ist in Bremen ab Oktober nun die Hospitalisierungsrate entscheidend dafür, welche Corona-Regeln gelten. Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

Der Bremer Senat hat mit der 29. Version eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die das sogenannte Bremer Stufenmodell beinhaltet. Dabei ersetzt die Hospitalisierungsrate ab 1. Oktober die bisher geltende Sieben-Tage-Inzidenz. Das bedeutet, dass die Anzahl der Neuaufnahmen von Bremer Corona-Patientinnen und -Patienten in den Kliniken der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner beobachtet werden.

Folgende vier Stufen gibt es:

  • Stufe 0: Hospitalisierungsinzidenz liegt zwischen 0 bis 3
  • Stufe 1: Hospitalisierungsinzidenz > 3 bis 6
  • Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 6 bis 12
  • Stufe 3: Hospitalisierungsinzidenz > 12

Bremen: Ab 1. Oktober Stufe 1

Sobald der aktuell geltende Grenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen über- oder unterschritten wird, tritt eine neue Stufe ein. Aktuell gilt ab 1. Oktober Stufe 1 in Bremen, weil wenig Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern sind, wie "Buten und Binnen" berichtet.

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Läden und bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen gilt in allen Stufen von 0 bis 3. Großveranstaltungen mit 2G-Regel sind davon ausgenommen.

Zusätzlich neue Quarantäneregeln für Kontaktpersonen

Die Stufen 0 und 1 sehen bei Veranstaltungen keine Kapazitätsbeschränkungen vor. Allerdings muss bei 0 ein Hygienekonzept vorliegen und bei 1 zusätzlich die 3G-Regel in Innenbereichen gelten. Ab Stufe 2 kommen Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregeln und Maskenpflicht innen hinzu, es sei denn, man bietet das 2G-Modell an –geimpft oder genesen.

Auch die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen wurden vom Senat neu formuliert: Seit dem letzten engen Kontakt mit Infizierten müssen betroffene Personen zehn Tage lang in Quarantäne. Diese kann ab dem fünften Tag mit einem aktuellen negativen PCR-Test beziehungsweise ab dem siebten Tag mit einem aktuellen Schnelltest verkürzt werden.

Abstände weiterhin Thema

Des weiteren wird die Einhaltung von Abständen in den Stufen 0 und 1 empfohlen, ab Stufe 2 sind sie Pflicht. Davon ausgenommen sind unter anderem Veranstaltungen mit 2G-Regel und an Hochschulen, die Betreuung von Kindern in Kitas und Schulen und Sport.

Bei körpernahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, bedarf es entsprechender Hygienemaßnahmen.

Verwendete Quellen
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