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Coronavirus/Dortmund: Wer seine Kinder betreuen lassen darf


In Zeiten der Corona-Krise
Schlüsselpersonen können ihre Kinder zur Betreuung geben

Von t-online
Aktualisiert am 16.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Kindertagesstätte in Dortmund: In NRW schließen Schulen und Kitas aufgrund der Corona-Pandemie.Vergrößern des BildesKindertagesstätte in Dortmund: In NRW schließen Schulen und Kitas aufgrund der Corona-Pandemie. (Quelle: RHR-Foto/imago-images-bilder)
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In Dortmund sind Kitas und Schulen geschlossen worden. Eltern müssen ihre Kinder ab sofort zu Hause betreuen. Doch es gibt Ausnahmen für sogenannte Schlüsselpersonen.

Seit Montag, 16. März, ist in Dortmund die Schulpflicht aufgehoben, für Kitas und ähnliche Einrichtungen gilt ein Betretungsverbot. Bis zum Dienstag findet eine Übergangsphase statt, noch können Kinder zur Betreuung abgegeben werden, ab Mittwoch jedoch nur noch die von Schlüsselpersonen. Doch wer zählt da eigentlich zu?

"Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient", erklärt die Stadt Dortmund in einer Mitteilung von Sonntag.

Das bedeutet, dass etwa Arbeitende in der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ihre Kinder betreuen lassen dürfen. Dazu kommen auch Mitarbeiter von Telekommunikationsdiensten, Energie- und Wasser-Unternehmen sowie dem ÖPNV. Ebenso gelten Angestellte im Bereich der Lebensmittelversorgung und Staat, Justiz und Verwaltung zu Schlüsselpersonen, wie die Stadt mitteilte.

Abgegeben können Kinder, wenn Schlüsselpersonen alleinerziehend sind oder beide Elternteilte zu dieser Gruppe gehören. Dazu dürfen Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt mit Infizierten gestanden haben oder stehen und nicht in Risikogebieten unterwegs gewesen sein.

Verwendete Quellen
  • Stadt Dortmund: Pressemitteilung vom 15. März
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