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Zivilcourage auf A4: Betrunkener wird durch Mann am Weiterfahren gehindert


Zeugen gesucht
Mann verfolgt betrunkenen Autofahrer auf A4

Von t-online, akae

Aktualisiert am 23.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Sperrung der Autobahn 81Vergrößern des BildesAutos fahren auf der Autobahn (Symbolbild): Mit 1,76 Promille und ohne Führerschein war ein 64-jähriger Mann auf der Autobahn Richtung Dresden unterwegs. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa)
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Die Fahrweise eines PKW machte einen anderen Autofahrer stutzig. Auf einer Tankstelle sprach er den betrunkenen Fahrer an und hinderte ihn später am Weiterfahren.

Am Samstagmorgen ist ein 64-jähriger Mann betrunken und ohne Führerschein auf der Autobahn gefahren. Die Polizei stellte bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,76 Promille fest. Der Hinweis stammte von einem Autofahrer, der den betrunkenen Mann etwa eine halbe Stunde verfolgte. Ihm war die gefährliche Fahrweise aufgefallen.

Auf der Bundesautobahn 14 in Fahrtrichtung Dresden fuhr der betrunkene Mann in einem Mercedes in Schlängellinien auf allen drei Fahrspuren. Auf dem Rastplatz Birkenwald machte der Mann einen Halt und torkelte zur Toilette. Der Hinweisgeber beobachte dies und versuchte, Kontakt mit dem Mann aufzunehmen. Dies misslang und der Mercedes setzte zur Weiterfahrt an. Der anonyme Hinweisgeber verfolgte ihn darauf.

Zivilcourage an roter Ampel

Bei einer Ausfahrt kollidierte der Mercedes mit einem Verkehrszeichen, was ihn jedoch nicht zum Stoppen brachte. Erst die Zivilcourage an einer roten Ampel setzte der betrunkenen Fahrt ein Ende. Der Hinweisgeber nutzte die Fahrtpause, um den Zündschlüssel des Mercedes zu ziehen. Die Polizei teilt mit, dass aufgrund eines Missverständnisses in der Standortübermittlung erst zu diesem Zeitpunkt eintrafen.

Das Autobahnpolizeirevier hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Fahrzeugführer, die durch die Fahrweise des Mercedesfahrers gefährdet wurden, sich beim Autobahnrevier, Schongauerstrasse 13, 04328 Leipzig, Tel. (0341) 255-2910 zu melden.

Verwendete Quellen
  • Meldung der Polizei vom 23.07.2023 – per Mail eingegangen
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