Kurioser Fall vor dem Landesarbeitsgericht Winzer wirft betrunken mit Mandarine – Kündigung

Ein unerlaubtes Trinkgelage im betriebseigenen Weinkeller hat für einen Mitarbeiter drastische Folgen. Vor Gericht kam es für ihn noch schlimmer.
Diese Weihnachtsfeier wird den Mitarbeitern einer Winzergenossenschaft noch lange in Erinnerung bleiben: Eine Führungskraft des Unternehmens war nach der Feier in sein Hotel zurückgekehrt, wo es den Mann aber noch nicht ins Bett zog. Stattdessen ging er mit einem Kollegen zum Betrieb und plünderte den hauseigenen Weinkeller.
Beide tranken vier Flaschen Wein, die am nächsten Tag leer auf einem Tisch aufgefunden wurden. Auf dem Fußboden lag eine zerquetschte Mandarine, die zuvor an die Wand geworfen worden war. Einer der beiden Mitarbeiter hatte sich zudem neben der Eingangstür erbrochen. Das Hoftor stand offen.
Kündigung war rechtens
Das Unternehmen kündigte der Führungkraft daraufhin fristlos – der wehrte sich juristisch gegen die Entscheidung. Während das Arbeitsgericht in erster Instanz noch eine Abmahnung als ausreichend betrachte, sah dies das Landesarbeitsgericht am Dienstag anders.
Es stelle sich höchstens die Frage, ob das Verhalten eine fristlose oder eine sogenannte ordentliche Kündigung rechtfertige. Die Parteien einigten sich schließlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Monat Frist.
- Nachrichtenagentur dpa