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Düsseldorf: Justizangestellte versteckt Akten – Sex-Täter kommt davon


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Überforderte Justizangestellte
Gerichtsakten versteckt – Sextäter kommt davon


Aktualisiert am 26.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Akten auf einem Tisch: Eine Justizangestellte muss sich vor Gericht verantworten. (Quelle: Robert Poorten/imago-images-bilder)

Eine Justizbeschäftigte soll Akten zu spät oder gar nicht vorgelegt haben. Mindestens ein Sexualdelikt kann nun nicht mehr verfolgt werden. Die Frau muss sich nun selbst vor Gericht verantworten.

Unfassbarer Vorgang bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Eine 46 Jahre alte Beschäftigte fühlte sich überfordert und ließ Akten von Verdächtigen verschwinden. Mehrere Personen kamen dadurch ohne Strafe davon. Unter anderem ein mutmaßlicher Sexualstraftäter.

Mitte Juli muss sich die Frau aus Köln vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. Laut einer Mitteilung des Gerichts war die Angeklagte zwischen November 2022 und Juli 2023 als "Justizbeschäftigte tätig und als Servicekraft für eine Geschäftsstelle eingesetzt". In der Abteilung ging es um Jugendstrafsachen und Sexualdelikte.

Akten wurden teilweise versteckt

Die Angeklagte "sei mit der Erledigung des ihr zugewiesenen Arbeitspensums überfordert gewesen. Deshalb sei sie zum einen dazu übergegangen, die Wiedervorlagefrist der Akten aus den Verfahren ihres Zuständigkeitsbereichs eigenmächtig zu verlängern, um diese erst später oder bestenfalls gar nicht bearbeiten zu müssen", so das Amtsgericht.

"Zum anderen habe die Angeklagte damit begonnen, einen Teil der ihr zur Bearbeitung vorgelegten Akten in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle zu verstecken", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Folge: Akten wurden den zuständigen Staatsanwälten "zu spät oder gar nicht vorgelegt", wodurch "auch die Strafverfolgung in den jeweiligen Verfahren verzögert und in einigen Fällen wegen des Eintritts der Verjährung ganz vereitelt worden sei."

Welche Strafe der Frau jetzt droht

Wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von t-online sagte, ging es dabei laut Anklage auch um mindestens ein Sexualdelikt, das nicht mehr verfolgt werden konnte. Die Anklage gegen die Frau lautet auf "Verwahrungsbruch" und "Strafvereitelung". Beides kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Frau wurde wegen des Vorfalls fristlos entlassen.

Transparenzhinweis: In einer älteren Version des Textes hieß es, die Frau sei eine Beamtin. Sie war aber eine normale Angestellte.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Amtsgericht Düsseldorf
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