Düsseldorfer Landtag berät Realschulen in NRW sollen Hauptschulzweig einrichten dürfen

In Düsseldorf wird eine wichtige Schulrechtsänderung beraten. Realschulen sollen dauerhaft einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 anbieten können.
In Nordrhein-Westfalen steht eine bedeutende Änderung im Schulwesen bevor: Realschulen sollen künftig dauerhaft die Möglichkeit erhalten, ab Klasse 7 einen Hauptschulbildungsgang zu etablieren. Dies soll vor allem dort geschehen, wo keine erreichbare öffentliche Hauptschule vorhanden ist. Der Düsseldorfer Landtag berät am Mittwoch über das entsprechende Gesetzesvorhaben.
Die geplante Schulrechtsänderung löst Diskussionen aus. SPD und FDP haben angekündigt, den Entwurf abzulehnen, während die schwarz-grüne Koalition ihn voraussichtlich mit Unterstützung der AfD verabschieden könnte. Kritiker der Reform, darunter zahlreiche Schul- und Elternverbände sowie der Philologenverband und der Verband Lehrer NRW, befürchten negative Auswirkungen auf das gegliederte Schulsystem. Sie sehen vor allem finanzielle Vorteile für Schulträger, jedoch keine pädagogischen.
Kritiker warnen vor einem "Ende der Hauptschulen"
Bisher gibt es integrierte Hauptschulbildungsgänge als Übergangslösung an 18 Realschulen in NRW – vier davon laufen aus. Die neue Regelung würde diese Möglichkeit gesetzlich festigen und erlauben, den Zweig schon ab Klasse 5 anzubieten. Kritiker warnen vor einem "Ende der Hauptschulen" und einer Annäherung an eine integrierte Schulform.
Die SPD-Opposition kritisierte, dass die Landesregierung trotz zahlreicher Einwände während einer Sachverständigen-Anhörung keine Änderungen vorgenommen habe. Auch die FDP sieht eine planlose Reform ohne ausreichende Ressourcen voraus.
Islamischer Religionsunterricht soll verlängert werden
Im Haushalt sind Mittel für 80 zusätzliche Lehrerstellen eingeplant, um den Mehrbedarf bei insgesamt 32 betroffenen Realschulen zu decken.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs betrifft den islamischen Religionsunterricht: Seine Regelungen sollen bis Juli 2031 verlängert werden. Dadurch kann dieser Unterricht weiterhin in Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen durchgeführt werden, auch wenn diese nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes anerkannt sind.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.