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Flughafen Düsseldorf: Täuschend echt – Zoll stoppt Frau mit "Kalaschnikow"


Überraschender Fund am Flughafen
Täuschend echt: Zoll stoppt Frau mit "Kalaschnikow"

Von t-online
Aktualisiert am 04.06.2025Lesedauer: 1 Min.
Softair-Sturmgewehr auf Tisch: Der Düsseldorfer Zoll entdeckt täuschend echte Spielzeugwaffen.Vergrößern des Bildes
Softair-Sturmgewehr auf Tisch: Der Düsseldorfer Zoll entdeckt täuschend echte Spielzeugwaffen. (Quelle: Zoll Düsseldorf)
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Ungewöhnliche Funde gehören beim Düsseldorfer Zoll zum Alltag. Doch der aktuelle Fall einer täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffe sorgt für Aufsehen.

Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen ist den Fund von Waffen gewohnt. Seien es Schlagringe, Springmesser oder Würgehölzer. Doch auch die Beamten trauten zuerst ihren Augen nicht, als sie im Röntgengerät die Umrisse eines Sturmgewehrs im Gepäck einer Reisenden sahen, erklärt ein Sprecher des Hauptzollamtes am Mittwoch.

Eine 39-jährige ukrainische Staatsangehörige reiste am 28. Mai 2025 aus der Republik Moldau nach Düsseldorf ein, wo sie von den Zöllnern angehalten und zur Gepäckkontrolle gebeten wurde. Beim Scannen ihres Gepäcks konnten die Beamten dann einen Gegenstand feststellen, der augenscheinlich eine Schusswaffe darstellte. Die Reisende wurde zur Rede gestellt und gab an, dass es sich bei der Waffe lediglich um ein Spielzeug handele, welches sie als Geschenk für ihren Sohn mitbringe, heißt es vom Zoll.

Zöllner warnen vor Verwechslungsgefahr

Bei der anschließenden Kontrolle stelle sich dann heraus, dass es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Softair Waffe im Stil des Sturmgewehrs "Kalaschnikow" handelte. Diese war dem Original aber täuschend echt nachgebildet und auf den ersten Blick nicht als Spielzeug zur erkennen. Da die Softair nicht dem Waffengesetz unterliegt und im öffentlichen Raum lediglich nicht geführt werden darf, konnte die Frau ihre Reise – samt Spielzeugwaffe, wieder fortsetzen.

Die Zöllner wiesen sie eigenen Angaben zufolge aber deutlich darauf hin, gerade im Hinblick auf die Verwechslungsgefahr, dass auch ein vermeintliches Spielzeug zu großem Ärger führen kann, gerade wenn nicht erkennbar ist, dass es sich eben um ein solches handelt.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Hauptzollamtes Düsseldorf vom 4. Juni 2025
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