Polizeieinsatz in Düsseldorf Polizeischuss in Rücken: Revision gegen Freispruch

Ein Polizist schoss in Düsseldorf einem flüchtenden Mann in den Rücken. Nach dem Freispruch durch das Landgericht hat die Staatsanwaltschaft nun Revision eingelegt.
Der umstrittene Schuss eines Polizisten in den Rücken eines Flüchtenden in Düsseldorf wird den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt, wie Behördensprecherin Laura Neumann auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte den Polizisten am Montag freigesprochen. "Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Schüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, da keine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen bestanden habe. Dennoch sei die Tat nicht strafbar, weil der Beamte unter dem Eindruck einer hochdynamischen Situation eine Fehleinschätzung getroffen habe.
Bewährungsstrafe wegen Schüssen gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte eine andere Auffassung vertreten und elf Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gefordert. Es habe keine Rechtfertigung für die Schüsse gegeben.
Der Vorfall ereignete sich im August 2024 in einem Park am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Der Beamte war mit einer Kollegin nachts dorthin gerufen worden, weil ein Mann angeblich ein Pärchen mit einem Butterfly-Messer bedroht haben sollte. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem vermeintlichen Messer lediglich um einen Schlüsselbund handelte.
Als die Festnahme des psychisch kranken Obdachlosen mithilfe eines Taser-Einsatzes misslang, feuerte der Polizist drei Schüsse ab. Der dritte Schuss traf den damals 32-Jährigen in den Rücken. Der Mann überlebte lebensgefährlich verletzt nur dank einer Notoperation.
Laut der Spurenlage hatte sich der Obdachlose bereits sechs bis sieben Meter entfernt, als ihn die Kugel von hinten traf.
- Nachrichtenagentur dpa
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