Düsseldorf Inzidenz rauf, Bürger drinnen: Notbremse gilt nun in NRW
Mehrere nordrhein-westfälische Regionen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen haben die ersten Kontrollen aufgrund neuer Ausgangsbeschränkungen erlebt. In Bochum etwa sei die Polizei im Zeitraum von 0 Uhr bis 5.00 Uhr am Samstag gezielt unterwegs gewesen, teilten die Beamten mit. Auch in Essen war die Polizei nach Angaben eines Sprechers in der Nacht verstärkt aufgestellt. Es habe aber keine Einsätze aufgrund von Verstößen gegen die neuen Regelungen gegeben. Seit Mitternacht galten auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen.
Ausschlaggebend ist ein Überschreiten des Wertes von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen. Liegt eine Kommune an drei Tagen in Folge über der Schwelle, greift die sogenannte Bundesnotbremse - mit Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr darf man eine Wohnung oder Unterkunft samt Grundstück in den betroffenen Regionen grundsätzlich nicht mehr verlassen. Ausnahmen gibt es etwa aus medizinischen oder beruflichen Gründen. Bewegung an frischer Luft bleibt bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen. Manche Kommunen hatten auch schon vor der Bundesregelung Beschränkungen erlassen.
In fast allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW ist die 100er-Marke mittlerweile übertroffen. Unter der Schwelle lagen den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) zufolge am Samstag nur noch die Kreise Coesfeld (95,2) und Höxter (75,6). Auch landesweit stieg die Zahl der in 7 Tagen gemeldeten Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in NRW weiter an. Nach Angaben des RKI lag sie am Samstag bei 183,2. Am Vortag hatte die wichtige Kennziffer noch 181 betragen.
Die Marke von 165 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen übertrafen 32 von 53 Kommunen. Für die meisten Kitas zeichnete sich damit in der kommenden Woche ein eingeschränktes Angebot ab. Die sogenannte Bundes-Notbremse verlangt den Übergang in die Notbetreuung ab einer Wocheninzidenz von 165. Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anders sicherstellen können und die Notbetreuung deshalb in Anspruch nehmen wollen, müssen zuvor eine schriftliche Erklärung abgeben.
Parallel dazu überarbeitete die NRW-Landesregierung die Regelungen in der Coronaschutzverordnung. Sie wurde am Freitag veröffentlicht. Ein Punkt: Kinder bis zum Alter von sechs Jahren müssen dem neuen Regelwerk zufolge keine Mund-Nasen-Maske tragen. Sie seien von der Verpflichtung ausgenommen, die in verschiedenen Bereichen - etwa in Gottesdiensten oder Museen - gilt. Auch in der überarbeiteten Coronabetreuungsverordnung findet sich nun ein neu gefasster Passus, der das Tragen von Masken bei Kindern genauer regelt. Dort ist festgehalten, dass Kinder etwa in Kitas oder in der Tagespflege bis zum Schuleintritt nicht verpflichtet sind, eine Maske zu tragen.