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Erinnerung an Düsseldorfer Majdanek-Prozess vor 40 Jahren


Düsseldorf
Erinnerung an Düsseldorfer Majdanek-Prozess vor 40 Jahren

Von dpa
17.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Peter Biesenbach sprichtVergrößern des Bildes
Peter Biesenbach (CDU), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, spricht. (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa)
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Die nordrhein-westfälische Justiz hat an das Urteil im sogenannten Majdanek-Prozess vor 40 Jahren erinnert. Das Düsseldorfer Landgericht hatte fast sechs Jahre lang gegen Aufseher und SS-Leute des deutschen Konzentrationslagers Majdanek verhandelt.

Mehr als 30 Jahre nach den Taten hatte die Justiz 1975 in Düsseldorf den Versuch gestartet, die individuelle Schuld der Angeklagten zu ahnden. Am 30. Juni 1981 endete in Düsseldorf der Prozess um die Nazi-Gräueltaten im KZ Majdanek mit Schuldsprüchen gegen zwei ehemalige KZ-Aufseherinnen und sechs SS-Männer.

Mit dem Urteilsspruch ging der bis dahin längste und mit 20 Millionen D-Mark auch der teuerste Strafprozess in der deutschen Justizgeschichte zu Ende.

Doch angesichts der Haftstrafen von dreieinhalb Jahren aufwärts, mehreren Freisprüchen und lediglich einer Verurteilung wegen Mordes waren die meisten internationalen Beobachter und auch die deutsche Presse enttäuscht.

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin protestierte gegen ein "Fehlurteil". Die mitleidlose Ermordung von 250.000 Menschen habe "nicht einmal im Ansatz ihre gerechte Sühne gefunden".

Die Resonanz auf das Urteil sei niederschmetternd gewesen, räumte NRW-Justizminister Peter Biesenbach am Dienstag ein. Allerdings habe nach damaliger Rechtsprechung der Wachdienst im KZ für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord nicht ausgereicht.

Erst 2011 habe das Landgericht München II eine schärfere Rechtsprechung durchgesetzt und entschieden, dass auch der Wachdienst Beihilfe zum Mord sei, weil er für den Betrieb der Vernichtungslager unerlässlich gewesen sei.

Der Düsseldorfer Majdanek-Prozess habe dennoch eine beachtliche historische Aufklärung geleistet. Die Fortsetzung der Verfolgung der NS-Verbrechen sei ein deutliches Signal gewesen, so Biesenbach.

350 Zeugen aus aller Welt, darunter 215 ehemalige KZ-Häftlinge, wurden vom Gericht und dem Vorsitzenden Richter Günter Bogen vernommen. Überlebende berichteten dem Gericht von Massen-Erschießungen kranker Häftlinge und der "Kinderaktion", dem Abtransport von Kindern zur Vergasung vor den Augen ihrer Mütter.

Das Gericht hatte die Mehrzahl der Angeklagten 1981 nur als Mordgehilfen eingestuft, sah in den NS-Machthabern die eigentlichen Massenmörder. Eine Aufseherin, die sich durch besondere Brutalität hervortat, wurde als einzige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Eine weitere Aufseherin erhielt wegen Beihilfe zum Mord zwölf Jahre Haft. Mit geringeren Strafen kamen die SS-Männer davon: Sie erhielten zwischen dreieinhalb und zehn Jahren.

Die NS-Gewalttaten und ihre rechtliche Bewertung in der westdeutschen Strafjustiz seien Themen, die immer aktuell bleiben sollten, so Landgerichtspräsident Bernd Scheiff. Ihn beeindrucke das große Interesse an der Ausstellung zum Majdanek-Verfahren im Foyer des Landgerichts Düsseldorf vor allem auch bei jungen Besucherinnen und Besuchern.

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