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Düsseldorf: Entwurf für neues Versammlungsgesetz vorgestellt


Hoch umstritten
"Ein Gesetz, um Versammlungen zu verhindern"

Von dpa
Aktualisiert am 06.12.2021Lesedauer: 2 Min.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bei der Vorstellung des Entwurfs zum neuen NRW-Versammlungsgesetz: Die SPD kritisiert die Anpassungen als "kosmetisch".Vergrößern des BildesNRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bei der Vorstellung des Entwurfs zum neuen NRW-Versammlungsgesetz: Die SPD kritisiert die Anpassungen als "kosmetisch". (Quelle: Marcel Kusch/dpa-bilder)
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Die NRW-Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben heute den Entwurf für das umstrittene NRW-Versammlungsgesetz vorgestellt. Aufseiten der Opposition hagelt es Kritik.

Gegendemonstrationen und das Tragen uniformierter Kleidung bei Kundgebungen werden in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft nicht verboten. Nach monatelangen Protesten gegen das geplante Versammlungsgesetz haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP nun entsprechende Klarstellungen in ihren Entwurf eingearbeitet.

Ein grundsätzliches Verbot uniformierter Kleidung – etwa von Fußballkutten oder weißen Maleranzügen – sei nie beabsichtigt gewesen, erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Montag in Düsseldorf. "Es kommt auf das Verhalten an." Insofern sei nun im neuen Entwurf der Begriff "Militanzverbot" ersetzt worden durch "Gewalt- und Einschüchterungsverbot".

Düsseldorf: Reul will "Störungen" durch Gegendemonstranten verhindern

Die ursprüngliche Fassung habe unter anderem bei Klimagruppen, Fußballanhängern und Gewerkschaften große Besorgnis ausgelöst, berichteten die Spitzen der Koalitionsfraktionen. Diese solle mit der Klärung ausgeräumt werden.

Das Landesgesetz, das Mitte des Monats im Landtag verabschiedet werden soll, soll auch ein "Störungsverbot" enthalten, das jedoch nicht auf Behinderung "kommunikativer Gegenproteste" zur freien Meinungsäußerung abziele, erklärte Reul. "Es gibt kein Grundrecht auf Störung anderer Versammlungen, aber es gibt ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit."

Normale Gegendemonstrationen seien selbstverständlich zulässig – anderen bei ihren Kundgebungen Wege zu verbauen oder sie niederzubrüllen, hingegen nicht. Künftig sollen Versammlungsleiter das Recht und die Pflicht haben, erhebliche Störer auszuschließen. Allerdings brauchen sie dafür auch die Zustimmung der Polizei.

Geplantes Versammlungsgesetz nach wie vor hoch umstritten

In den vergangenen Monaten hatten mehrfach tausende Menschen aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen gegen das geplante Versammlungsrecht protestiert. Sie befürchten zu weitgehende Einschränkungen des Demonstrationsrechts.

Die SPD-Opposition kündigte bereits an, auch dem geänderten Entwurf nicht zustimmen zu wollen. "Es gibt viele kosmetische Korrekturen", kritisierte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. Im Kern bleibe es aber "ein Gesetz, um Versammlungen zu verhindern und Verstöße dagegen als Straftat zu verfolgen".

Herbert Reul: "In der Öffentlichkeit gab es Unruhe, Ärger, Missverständnisse"

Reul sagte zu den Änderungen: "Es schadet nichts, wenn man guten Argumenten zugänglich ist." Zwar habe es bei der Sachverständigenanhörung viel Zustimmung der Experten gegeben, "aber es gab in der Öffentlichkeit eben doch Unruhe, Ärger, Missverständnisse".

CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen sieht die Neufassung, mit der sich am Mittwoch auch noch einmal die Rechts- und Innenausschüsse des Landtags befassen werden, indes nicht als "Entschärfung" der Koalitionspläne: "Was nicht explosiv war, kann man auch nicht entschärfen."

Demonstranten sollen bei Anreise kontrolliert werden dürfen

Da NRW nach der Föderalismusreform 2006 bislang kein eigenes Versammlungsrecht erlassen hat, gilt hier noch das Gesetz des Bundes aus dem Jahr 1953. Das geplante Landesrecht soll unter anderem rechtsextremistische Propaganda und Verharmlosungen des NS-Regimes bei Kundgebungen effektiver unterbinden. So sollen Gedenktage wie der 9. November (Pogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz) unter besonderen Schutz gestellt werden können.

Versammlungen auf Autobahnen werden ausdrücklich verboten. Auf den Einsatz von Drohnen bei Kundgebungen muss erkennbar hingewiesen werden. FDP-Fraktionschef Christof Rasche hob eine Präzisierung bei polizeilichen Kontrollstellen hervor. Anlasslos soll demnach nicht kontrolliert werden. Im Entwurf heißt es: "Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Waffen mitgeführt werden, (...) können auf den Anfahrts- und Fußwegen zu der Versammlung Kontrollstellen errichtet werden, um Personen und Sachen zu durchsuchen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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