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GdP moniert: Bundespolizei soll bei Kontrolle einspringen


Düsseldorf
GdP moniert: Bundespolizei soll bei Kontrolle einspringen

Von dpa
16.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat angesichts erneut drohender Personalengpässe der Sicherheitsfirma DSW am Düsseldorf Flughafen das Bundesinnenministerium zum Handeln aufgefordert. Wenn DSW es nicht schaffe, den Vertrag mit dem BMI einzuhalten und als Folge nun Bundespolizisten als Nothilfemaßnahme bei Fluggastkontrollen einspringen müssten, sei das nicht mehr hinnehmbar, sagte Jürgen Gerdes, Vorsitzender der GdP-Bundespolizei NRW, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Obwohl die Bundespolizei nicht zuständig sei, müsse sie in der Pandemie am Airport eingreifen, um lange Warteschlangen, Gedränge und damit Ansteckungsgefahren zu verhindern.

Damit wegen DSW-Unterbesetzung keine Gefahrensituationen an Sicherheitsschleusen entstehen, sollen sich nun Bundespolizisten nach Kurzschulungen für die Kontrollstellen bereithalten, schilderte Gerdes. Kritische Höchstbelastungslagen seien rund um Weihnachten und bis ins kommende Jahr hinein - dann mit vielen Reiserückkehrern - zu erwarten. Zuvor hatte die "Neue Ruhr Zeitung" (NRZ) über großen Unmut bei der GdP berichtet, weil Bundespolizisten einspringen und dabei Hilfstätigkeiten ausführen sollten - etwa Plastikschalen für durchleuchtetes Gepäck einsammeln.

Scharfe Kritik an dem Dienstleister gibt es schon länger. Nach anhaltendem Druck wegen langer Schlangen vor den Sicherheitskontrollen am Düsseldorfer Airport hatte DSW im Oktober in einem Schreiben an die Mitarbeiter Probleme eingeräumt und eine "Umstrukturierung" angekündigt.

Ende September hatte das Sicherheitspersonal am Flughafen für bessere Arbeitsbedingungen demonstriert. Auch die Gewerkschaft Verdi moniert Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung am Airport. Immer wieder wird über lange Schlangen und Verzögerungen an den Sicherheitskontrollen berichtet.

Da das Bundesinnenministerium den Vertrag mit DSW geschlossen habe, sieht die GdP nun auch das BMI in der Pflicht, auf den Sicherheitsdienstleister einzuwirken. Werde der Vertrag nicht eingehalten, müsse das Konsequenzen haben, betonte Gerdes.

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