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NRW plant 10-Jahres-Obergrenze für Erschließungsbeiträge


Düsseldorf
NRW plant 10-Jahres-Obergrenze für Erschließungsbeiträge

Von dpa
06.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Obergrenze für ErschließungsbeiträgeVergrößern des BildesDrei Bauarbeiter installieren in einer Baustelle in Bielefeld einen Hausanschluss. (Quelle: David Inderlied/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Grundstückseigentümer sollen in Nordrhein-Westfalen mehr Rechtssicherheit erhalten, wie lange sie zu Erschließungsbeiträgen für Straßen und andere Infrastruktur herangezogen werden dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vor. Demnach soll in das Baugesetzbuch des Landes eine Verjährungsfrist von zehn Jahren eingezogen werden. Jenseits dieser Grenze sollen die Gemeinden dann keine Erschließungsgebühren mehr eintreiben dürfen.

In NRW soll mit dieser Neuregelung, die zum 1. Juni in Kraft treten soll, eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das hatte im vergangenen November die zeitlich bis dahin unbegrenzte Erhebung in Rheinland-Pfalz kassiert. Aufgrund der vergleichbaren Rechtslage werde Handlungsbedarf auch in NRW gesehen, heißt es im Gesetzentwurf.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte die geplante Änderung. Eine Zehn-Jahres-Frist sei "für alle Beteiligten ein gut zu überblickender Zeitraum", sagte der Landesvorsitzende, Rik Steinheuer, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. "Bisher schwebte das Damoklesschwert des Erschließungsbeitrags oft jahrzehntelang über einem Grundstück und traf häufig unverhofft neue Eigentümer. Das findet nun ein Ende."

Der Steuerzahlerbund sieht aber weiteren Klärungsbedarf für Fälle, in denen eine Erschließungsmaßnahme zwar begonnen, aber nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zu Ende geführt und abgerechnet worden ist. "In der Praxis wirken Straßen oft fertiggestellt und werden bereits über Jahre hinweg benutzt, obwohl die Baumaßnahme nicht vollständig beendet ist", erklärte Steinheuer. Auch in diesen Fällen hätten Grundstückseigentümer ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob sie zur Zahlung eines Erschließungsbeitrags herangezogen werden.

Eine solche zusätzliche Frist existiere bereits in Bayern, sagte Steinheuer. "Hier kann kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden, wenn seit Beginn der Bauarbeiten 25 Jahre vergangen sind." Auch die NRW-Regierung solle eine Obergrenze für nicht vollständig umgesetzte Erschließungsmaßnahmen einführen. "Dann sind Grundstückseigentümer endlich auf der sicheren Seite."

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