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Testnachweise der Hochschulen gelten nicht für die Kneipe


Erfurt
Testnachweise der Hochschulen gelten nicht für die Kneipe

Von dpa
14.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Corona-TestergebnisVergrößern des BildesEin Milchkaffee steht in einem Café auf einem Tisch auf einem Corona-Negativ Zertifikat. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Erfurt (dpa/th) – Wer sich als Studierender ab sofort kostenfrei bei einer der Thüringer Hochschulen auf Corona testen lässt, kann das Testzertifikat nur im Hochschulbereich nutzen. Die Dokumente könnten von Ungeimpften nicht als Testnachweis genutzt werden, um zum Beispiel in Cafés zu gelangen, die Besucher nach der 3G-Regel einlassen, sagte ein Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministeriums am Donnerstag in Erfurt. Sie seien nur dazu da, um Zugang zu Vorlesungen, Prüfungen und ähnlichen Veranstaltungen zu bekommen.

Grund dafür seien die Regelungen in der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung. Diese sehe vor, dass die Gültigkeit dieser Testzertifikate auf den Hochschulbereich beschränkt bleibe. Thüringer Hochschulen müssen ab sofort zweimal pro Woche einen kostenfreien Corona-Test für ihre Studierenden ermöglichen und ihnen Testzertifikate ausstellen.

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