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Thüringen muss 14 Patienten in andere Bundesländer verlegen


Erfurt
Thüringen muss 14 Patienten in andere Bundesländer verlegen

Von dpa
24.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Sondersitzung zur Corona-PandemieVergrößern des BildesGesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) bei einer Sondersitzung des Thüringer Landtags. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Wegen der angespannten Situation in Thüringer Kliniken müssen nach Angaben von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) in den kommenden Tagen 14 Patienten in norddeutsche Krankenhäuser verlegt werden. "Weitere werden folgen", sagte Werner am Mittwoch in einer Landtagsdebatte zur Corona-Pandemie. "Ich hoffe, dass die Krankenhäuser in den anderen Ländern, wahrscheinlich in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in der Lage sind und bleiben werden, uns diese Patientinnen und Patienten abzunehmen", sagte Werner.

Der Thüringer Landtag entscheidet am Mittwoch über einen Antrag zur Feststellung einer Gefahr der epidemischen Ausbreitung von Covid-19. Der Beschluss ist eine Voraussetzung dafür, dass bestimmte strenge Corona-Maßnahmen auch noch nach dem 15. Dezember anwendbar sind. Hintergrund ist, dass am 15. Dezember eine Übergangsfrist ausläuft. Nach diesem Datum sind Maßnahmen wie die derzeit für Ungeimpfte und nicht Genesene geplante Ausgangssperre nicht mehr möglich.

Andere Regeln bedürfen nach der Frist eines Landtagsbeschlusses, wie er nun von Linke, SPD und Grünen angestrebt wird. Die drei Koalitionspartner haben im Parlament jedoch keine eigene Mehrheit. Für den Erfolg des Antrags gilt daher als entscheidend, wie sich die Abgeordneten von CDU und FDP verhalten werden.

Die Fraktionen von AfD, CDU und FDP hatten jeweils eigene Entschließungsanträge zum Antrag von Rot-Rot-Grün eingereicht. Der CDU-Antrag fordert unter anderem verpflichtende PCR-Pool-Tests an Schulen, ein landesweites Testkonzept für Kindergärten und "alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen" zu ergreifen, um die Impfquote zu erhöhen.

In einem weiteren Punkt soll der Landtag feststellen, "dass der Thüringer Landesregierung die Kontrolle über die Kontaktnachverfolgung des Thüringer Infektionsschutzgeschehens verloren gegangen ist".

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