Gerichtsurteil in Hamm Peruanischer Bauer scheitert mit Klage gegen RWE

Das Oberlandesgericht Hamm weist die Klage eines peruanischen Landwirts gegen den Energiekonzern RWE ab. Der Mann wollte Geld für Schutzmaßnahmen gegen Gletscherschmelze.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Klima-Klage eines peruanischen Landwirts gegen den Essener Energiekonzern RWE abgewiesen. Am Mittwoch (28. Mai) erklärte das Gericht, die Berufung des Kleinbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya werde zurückgewiesen. Eine Revision dieser Entscheidung ist nicht möglich.
Lliuya wollte erreichen, dass sich RWE wegen seiner CO2-Emissionen finanziell an Schutzmaßnahmen für sein Haus in Peru beteiligt. Das Gebäude liegt unterhalb eines Gletschersees in der Stadt Huaraz am Fuße der Anden und ist durch die Folgen der Gletscherschmelze gefährdet.
Gerichtsurteil gegen Essener Konzern: Kläger reiste extra an
Die 2015 eingereichte Klage war bereits 2016 vor dem Landgericht am Konzernsitz Essen gescheitert. RWE hatte die Forderungen stets zurückgewiesen. Die Umweltschutzorganisation Germanwatch, die den Peruaner unterstützte, hatte schon die Zulassung der Beweisaufnahme durch das OLG als Erfolg gewertet.
Für die Anhörungstermine war Lliuya im März nach Hamm gereist. Gemeinsam mit der bekannten Umwelt-Anwältin Roda Verheyen argumentierte er, dass CO2-Emissionen von RWE-Kraftwerken zur Gletscherschmelze beitrügen und damit das Überschwemmungsrisiko für sein Haus erhöhten. 2022 hatten zwei Richter des OLG bei einem Ortstermin in Peru Gutachter beauftragt, die unter anderem Bodenproben nahmen und Drohnenaufnahmen machten.
Forderung nach anteiliger Kostenübernahme
Lliuya und sein Team führten an, dass der Anteil von RWE am menschengemachten Klimawandel laut Studien bei knapp 0,5 Prozent liege. Entsprechend sollte sich der Konzern mit rund 17.000 Euro an Schutzmaßnahmen für das Haus beteiligen. Diese würden insgesamt über drei Millionen Dollar kosten. Im Verlauf des Verfahrens wurde der Anteil auf 0,38 Prozent und die geforderte Summe damit auf rund 13.000 Euro gesenkt.
RWE kritisierte, die Kläger wollten einen Präzedenzfall schaffen. Danach könnte jeder einzelne Emittent von Treibhausgasen in Deutschland für Auswirkungen des Klimawandels weltweit rechtlich verantwortlich gemacht werden – selbst wenn er sich an alle Vorschriften gehalten habe. "Wenn es einen solchen Anspruch nach deutschem Recht geben sollte, könnte man auch jeden Autofahrer in Haftung nehmen", argumentierte der Energiekonzern.
Das Landgericht Essen hatte 2016 eine individuelle Zuordnung von Klimarisiken angesichts der Vielzahl von CO2-Emittenten als unmöglich erachtet. Das OLG nahm die Berufungsklage jedoch 2017 an.
Umweltschützer sehen Signalwirkung
Laut Germanwatch ging es bei dem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob einzelne Unternehmen mit hohen Emissionen entsprechend ihres Beitrags zum globalen Klimawandel für den Schutz Betroffener aufkommen müssen. Der Fall habe eine Signalwirkung entfaltet wie keine andere Klimaklage, erklärte die Umweltschutzorganisation. "Es handelt sich um die weltweit einzige Klage auf unternehmerische Haftung für Klimarisiken, die es in die Beweisaufnahme geschafft und damit bereits Rechtsgeschichte geschrieben hat."
Im Berufungsverfahren mussten die Richter entscheiden, ob die Gefährdungslage für das Haus des Peruaners eine weitere Beweisaufnahme rechtfertige. Mit der jetzigen Entscheidung ist der Fall abgeschlossen.
- Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.