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Essen: Polizisten wegen Kokain-Schmuggel am Flughafen verurteilt


Urteil in Essen
Polizisten wegen Kokain-Schmuggel verurteilt

Von t-online, dpa
09.07.2025 - 17:58 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250708-935-701356Vergrößern des Bildes
Das Landgericht Essen (Archivbild): Schmuggler vereinbarten Code-Worte. (Quelle: Bernd Thissen)
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Das Essener Landgericht schickt zwei Bundespolizisten aus Oberhausen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Sie nahmen bei vorgetäuschten Kontrollen am Frankfurter Flughafen Drogenpakete entgegen.

Zwei ehemalige Bundespolizisten aus Oberhausen sind am Mittwoch vom Essener Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 23 und 26 Jahre alten Männer erhielten siebeneinhalb beziehungsweise sechs Jahre Gefängnis für ihre Beteiligung am Kokain-Schmuggel.

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Die Verurteilten hatten gestanden, bei vorgetäuschten Kontrollen am Frankfurter Flughafen Drogenpakete von Kurieren entgegengenommen und an Mitglieder einer Rauschgiftbande weitergereicht zu haben. Insgesamt handelten sie mit 20 Kilogramm Kokain.

Nach eigenen Angaben kassierten die Ex-Bundespolizisten fast 40.000 Euro Schmiergeld für ihre Dienste. Im Prozess gaben sie Geldprobleme als Motiv an. Die Männer hatten sich im vergangenen Jahr bereiterklärt, mit einer im Ruhrgebiet ansässigen Drogenbande zusammenzuarbeiten.

Codewort "Nice Shoes" als Erkennung

Das Kokain wurde von Kurieren bei zwei Flügen aus Südamerika im Handgepäck nach Deutschland gebracht. Zur gegenseitigen Erkennung erhielten die Angeklagten Fotos der Kuriere auf ihre Handys. Zudem vereinbarten sie Code-Worte wie "Nice Shoes" – schöne Schuhe.

Nach der Übergabe packten die Polizisten die Drogen in Boxen der Bundespolizei um und schmuggelten sie unbemerkt aus dem Flughafengebäude. Weitere geplante Schmuggel-Flüge scheiterten.

Das Gericht verurteilte auch einen 44-jährigen Mann aus Essen, der die Drogen entgegennahm, sowie einen 41-jährigen Mittelsmann aus Bottrop zu jeweils sieben Jahren Haft. Die Urteile lauten auf Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel und sind bisher nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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