Essen Urteil: Adoptionen nicht mit Mehrlingsgeburten vergleichbar
Die Adoption mehrerer Kinder im Zuge einer Hochzeit ist nicht gleichzusetzen mit einer Mehrlingsgeburt. Das hat das Landessozialgericht entschieden und damit ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund bestätigt. Wie das Gericht in Essen am Donnerstag mitteilte, hat der Kläger jetzt Revision gegen das Urteil vom April 2021 eingelegt. Die Ehefrau des Klägers hatte vier Kinder im Alter zwischen drei und zehn Jahren mit in die Ehe gebracht. Für die bekam das Paar vom Hochsauerlandkreis Elterngeld. Der Kläger aber forderte zusätzlich noch einen Mehrlingszuschlag pro Kind von 300 Euro (Az.: L 13 EG 15/18, Urteil vom 30.4.2021).
Das Landessozialgericht aber schloss sich der Sicht des beklagten Hochsauerlandkreises an. Der Gesetzgeber habe den Mehrlingszuschlag ausdrücklich wegen der besonderen Belastung der Eltern vorgesehen. Der Beginn des Zusammenlebens mit adoptierten Kindern sei zwar auch eine besondere Anforderung für die Eltern. Allerdings seien die Kinder in der Regel deutlich älter als Neugeborene und die Adoption zeitlich planbar, argumentierte das Gericht.