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Frankfurter müssen Neubauten begrünen – Verstoß kostet viel Geld


Vorgabe für besseres Klima
Frankfurter müssen Neubauten begrünen

Von dpa
Aktualisiert am 23.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Mehrfamilienhäuser im EuropaviertelVergrößern des BildesMehrfamilienhäuser im Europaviertel in Frankfurt am Main (Archivbild): Seit dem 10. Mai müssen Neu- und Umbauten begrünt werden. (Quelle: Arne Dedert/Archiv/dpa-bilder)
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Die Stadt will mehr für das Klima tun und verpflichtet die Frankfurter dazu, Höfe oder Dächer zu begrünen. Wer gegen die Regelung verstößt, muss tief in die Tasche greifen.

Die Stadt Frankfurt will ein besseres Klima und mehr Artenvielfalt erreichen. Funktionieren soll das durch die Pflicht, Neu- und Umbauten zu begrünen. Die Gestaltungssatzung "Freiraum und Klima" (Freiraumsatzung) gilt bereits seit dem 10. Mai, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Wer gegen die neue Regelung verstößt, handele ordnungswidrig und könne mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

"Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand", sagte Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne). Mit der neuen Regelung beuge die Stadt auch einer zunehmenden Versiegelung der Fläche vor.

Ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche

Nach der Satzung sind Bürger verpflichtet, Höfe, Teile der Fassade und Dächer mit Bäumen, Sträuchern und Grünflächen zu bepflanzen. Richtwerte seien beispielsweise mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche. Die Pflicht gilt nur für jene Gebäude- und Grundstücksteile, die neu gebaut oder umgebaut werden.

Wird beispielsweise ein Dach ausgebaut, müssen laut Stadt nicht zusätzlich Fassade oder Freifläche neu begrünt werden. Eine Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude gelte nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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