Kurioses Urteil Gericht entscheidet über Kartoffelwurf auf Kind
Ein achtjähriger Junge hatte vor dem Amtsgericht versucht, eine Verfügung gegen eine gleichaltrige Nachbarin zu erwirken
Ein Kartoffelwurf auf einen Achtjährigen stellt nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt noch keine Körperverletzung dar und rechtfertigt deshalb keine Kontaktsperre. In dem am Freitag bekanntgewordenen Urteil wies das Gericht damit den Antrag des Jungen zurück, wonach sich die im selben Haus wohnende Kartoffelwerferin ihm künftig nicht weniger als 50 Meter zu nähern habe (AZ 456 F 5230/20 EAGS).
Die Mieterin hatte sich von dem mit einem gleichalterigen Jungen spielenden Schüler in ihrer Mittagsruhe gestört gefühlt. Deshalb warf sie Kartoffeln nach den Kindern, von denen eine den Achtjährigen am Bein traf. Bei einem zweiten Zwischenfall zog sie den Jungen im Treppenhaus am Arm. Die Eltern berichteten dem Gericht von Schlaflosigkeit und Angstzuständen bei ihrem Kind seit den Vorfällen.
Nach Auffassung des Gerichts wurde mit dem Kartoffelwurf die Schwelle zur Körperverletzung noch nicht erreicht. Eine Verletzung im rechtlichen Sinne liege nur dann vor, "wenn ein von den normalen körperlichen Funktionen nicht nur unerheblich abweichender Zustand hervorgerufen wird", heißt es im Urteil. Auch sei in dem Kartoffelwurf und dem Ziehen am Arm keine Freiheitsberaubung oder Bedrohung zu sehen. Ein Anspruch auf eine Kontaktbeschränkung nach dem Gewaltschutzgesetz ergebe sich deshalb nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa