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Steuerhinterziehung bleibt ohne strafrechtliche Folgen


Frankfurt am Main
Steuerhinterziehung bleibt ohne strafrechtliche Folgen

Von dpa
01.11.2021Lesedauer: 1 Min.
StrafgesetzbuchVergrößern des BildesEine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Steuerhinterziehung in Millionenhöhe beim Verkauf gestohlener Mobiltelefone bleibt für einen 54 Jahre alten Geschäftsmann ohne strafrechtliche Folgen. Das Strafverfahren wurde am Montag vor dem Landgericht Frankfurt eingestellt, nachdem der Angeklagte bereits im vergangenen Jahr wegen Hehlerei zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden sei und eine zusätzliche Strafverfolgung deshalb nicht weiter ins Gewicht fallen würde, hieß es bei Gericht. Der Angeklagte ist bereits seit mehr als zwei Jahren in Haft. (Aktenzeichen 7340 Js 228810/19)

In dem Ladengeschäft des 54-Jährigen soll über Jahre hinweg der Handel mit zuvor gestohlenen Mobiltelefonen und anderen Elektronikartikeln geblüht haben. Aufgrund der Umsätze errechnete das Finanzamt schließlich einen Steuerschaden von rund 1,7 Millionen Euro durch die unterbliebenen Steuererklärungen. Hintergrund der Verfahrenseinstellung war der Umstand, dass die Verurteilung zuvor rechtskräftig wurde. Der Angeklagte hatte eine ursprünglich eingelegte Revision beim Bundesgereichtshof zurückgenommen.

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