Frankfurt am Main Keine Unterbringung in Psychiatrie nach Einbruchsserie
Eine Serie von sechs Einbrüchen in Büros und Supermärkte reicht nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt noch nicht aus, um den Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dies gilt auch dann, wenn er laut Gutachten an einer schizophrenen Krankheit leidet. Die Strafkammer verurteilte deshalb einen bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Serientäter am Freitag zu dreieinhalb Jahren regulärer Haftstrafe.
Der 36 Jahre alte Angeklagte war im August und September 2020 in mehrere Einrichtungen von Diakonie und Caritas sowie zwei Mal in einen Supermarkt eingebrochen. Dabei schlug er Glasscheiben zu Bruch und brach Löcher in dünne Rigipswände. Der Wert der Beute hielt sich mit Getränkedosen, Alkoholika und Müsliriegeln in Grenzen. Dem Urteil zufolge hat einer dauerhaften Unterbringung in einer Klinik eine Straftat von "erheblicher Bedeutung" vorauszugehen. Als Schadens- oder Beutehöhe komme dabei ein Mindestbetrag von 5000 Euro in Betracht. Der Angeklagte hätte sich vor Gericht mit einer Einweisung einverstanden erklärt. Die Verurteilung zu einem Gefängnisaufenthalt, bei dem so gut wie keine therapeutischen Maßnahmen vorgesehen sind, lehnt er dagegen ab und kündigte deshalb Revision beim Bundesgerichtshof an.