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Obdachlosen Freund in Hamburg angezündet: 35-Jähriger verurteilt


Mordversuch
Obdachlosen Freund angezündet: 35-Jähriger verurteilt

Von dpa, t-online
02.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozessbeginn in HamburgVergrößern des BildesDer 35-jährige Angeklagte (r) zu Beginn des Prozesses im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/dpa-bilder)
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Weil er einen Freund angezündet und andere Obdachlose geschlagen hatte, musste sich ein Mann vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Nun fiel ein Urteil.

Im Prozess um einen Brandanschlag auf einen Obdachlosen hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 35-Jährigen am Donnerstag wegen versuchten Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Pole am 13. Juni vergangenen Jahres den Pulloverärmel eines Obdachlosen mit einem Becher alkoholhaltigen Desinfektionsmittels übergossen und angezündet.

Der Obdachlose hatte vor einer Toilettenanlage im Bahnhof Altona geschlafen. Der 34-Jährige erwachte und zog geistesgegenwärtig den brennenden Pullover aus, erlitt aber schmerzhafte Verbrennungen am rechten Oberarm. Der selbst alkoholkranke und obdachlose Angeklagte habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. "Das Opfer hat überlebt, Gott sei Dank", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. "Aber das war Glück."

Das Opfer ist nach eigenen Angaben mit dem 35-Jährigen befreundet. "Das war nicht so schlimm", sagte der angezündete Obdachlose im Dezember vor Gericht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Obdachlose geschlagen

Knapp einen Monat vor der Tat hatte der 35-Jährige den Schlafsack eines anderen Obdachlosen nach einem Streit am Bahnhof Altona in Brand gesetzt. Der Besitzer des Schlafsacks hatte sich entfernt. Als er zurückkehrte, habe der Angeklagte den wehrlosen und betrunkenen Mann angegriffen und zu Boden geschlagen, erklärte Steinmann. Einem dritten Obdachlosen habe der Angeklagte nach einem Streit am Hauptbahnhof einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, vor den Augen von Bundespolizisten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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