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Brokstedt-Messerangriff: Prozessbeginn – Angeklagter streitet Tat ab


Tödliche Attacke in Regionalzug
Brokstedt-Messerangriff: Angeklagter streitet Tat ab

Von dpa, t-online, mkr

Aktualisiert am 07.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Ibrahim A. wird an seinen Platz im Gerichtssaal gebracht: Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist groß.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Ibrahim A. wird an seinen Platz im Gerichtssaal gebracht: Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist groß. (Quelle: Christian Charisius/dpa-bilder)
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Der Prozess gegen den mutmaßlichen Messerangreifer von Brokstedt begonnen. Gleich zu Beginn überrascht der Angeklagte mit einer unerwarteten Aussage.

Zum Auftakt des Mordprozesses um die Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat der Angeklagte die Tat abgestritten. "Ich möchte nur soviel sagen, dass ich unschuldig bin", sagte Ibrahim A. am Freitag vor dem Landgericht Itzehoe. Er räumte zwar ein, im Zug gewesen zu sein, bestritt aber, den Messerangriff verübt zu haben.

Zuvor hatte Staatsanwältin Janina Seyfert die Anklageschrift verlesen und dabei detailliert den Ablauf der Bluttat am 25. Januar geschildert, bei der zwei Menschen starben und vier weitere schwer verletzt wurden.

Angeklagter soll 26 Mal auf 17-Jährige eingestochen haben

Demnach stach der 34-jährige Palästinenser aus Frust über einen erfolglosen Behördentermin in Kiel zunächst auf eine 17 Jahre alte Jugendliche ein. Sie starb nach 26 Messerstichen, bei denen unter anderem die Oberschenkelarterie durchtrennt wurde. Anschließend soll der Angeklagte zwölfmal auf den 19 Jahre alten Freund der Jugendlichen eingestochen haben. Er erlitt unter anderem einen tödlichen Stich ins Herz.

Im weiteren Verlauf der Tat soll Ibrahim A. dann in verschiedenen Waggons des Zuges vier weitere Fahrgäste angegriffen und schwer verletzt haben. Schließlich gelang es einem Mann, den Täter mit seiner Tasche so zu schlagen, dass er das Messer verlor und umringt von Zeugen aufgab. Seyfert warf dem Angeklagten zweifachen Mord und vierfachen versuchten Mord aus niederen Beweggründen und in Heimtücke vor.

Verteidiger: Wahnerkrankung des Angeklagten zentraler Punkt

Im Prozess ist die Frage einer möglichen Wahnerkrankung des Angeklagten nach Auffassung des Verteidigers zentraler Punkt der kommenden Beweisaufnahme. Das erklärte der Verteidiger des 34-Jährigen, Björn Seelbach.

Seelbach verwies darauf, dass ein psychiatrischer Sachverständiger eine schwere psychische Erkrankung beim Angeklagten festgestellt habe. Der Gutachter sei aber noch nicht sicher, ob auch zum Tatzeitpunkt ein akuter wahnhafter Schub bestanden habe.

Käme der Gutachter auch in dem auf etwa 40 Verhandlungstage terminierten Verfahren zu dem Schluss, wäre Ibrahim A. möglicherweise schuldunfähig gewesen. Damit stünde am Ende des Verfahrens dessen Unterbringung in der Psychiatrie.

Ibrahim A. entschuldigte sich während Ermittlungen für die Tat

Staatsanwältin Janina Seyfert, die dem Angeklagten zweifachen Mord und vierfachen Mordversuch aus niederen Beweggründen und Heimtücke vorwirft, betonte aber am Rande des Verfahrens, sie gehe derzeit von der Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Auch Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow sagte vor Prozessbeginn: "Wir gehen von Schuldfähigkeit aus."

Nach Angaben des Verteidigers hatte der Angeklagte im Ermittlungsverfahren mitgeteilt, dass das, was geschehen sei, ihm schrecklich leid tue. Er habe sich dort angegriffen gefühlt und Stimmen gehört, erklärte der 34-Jährige demnach. Sich selbst bezeichnete der Angeklagte aber nicht als krank, meinte Seelbach. Doch das sei typisch für das Krankheitsbild Wahnvorstellungen. Nach Seelbachs Worten gehöre der Angeklagte in die Psychiatrie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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