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Urteil im Prozess um Versklavung von Jesidinnen erwartet


Hamburg
Urteil im Prozess um Versklavung von Jesidinnen erwartet

Von dpa
22.07.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)
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Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen heute das Urteil erwartet. Angeklagt ist die 37-jährige Omaima A., Witwe des IS-Terroristen und Rappers Denis Cuspert ("Deso Dogg"). Ihr wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch geleistet zu haben (Az.: 4 St 1/21).

Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren für die Angeklagte. Unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen Verurteilung zu dreieinhalb Jahren solle sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren ergeben, erklärte eine Gerichtssprecherin. Der Verteidiger schloss sich der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an.

Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn vor dem Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht eingeräumt, dass sie Anfang 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von den Sklavinnen einer Freundin reinigen ließ. Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr "Fehlverhalten".

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