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Gericht: Tanzen auf großer Geburtstagsparty nur mit Masken


Hamburg
Gericht: Tanzen auf großer Geburtstagsparty nur mit Masken

Von dpa
13.09.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Auch auf einer großen privaten Geburtstagsfeier darf in Hamburg nicht ohne Maske getanzt werden, selbst wenn alle Gäste gegen Corona geimpft oder genesen sind. Eine Party mit rund 100 Teilnehmern sei nach der Corona-Verordnung wie eine Veranstaltung in Innenräumen zu behandeln, urteilte das Oberverwaltungsgericht in einer unanfechtbaren Eilentscheidung (Az: 5 Bs 219/21). In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das maskenlose Tanzen zunächst erlaubt, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Dagegen hatte die Stadt Hamburg Beschwerde eingelegt.

Der Kläger hatte seinen 40. Geburtstag mit 98 Gästen in einem 270 Quadratmeter großen Penthouse mit zwei Außenterrassen auf St. Pauli feiern wollen. Er berief sich dabei auf die Regelung für private Zusammenkünfte, bei deren Beschränkung auf zehn Personen geimpfte und genesene Menschen nicht mehr mitgezählt werden.

Das Oberverwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation der Stadt, wonach eine Party mit fast 100 Gästen einer Veranstaltung gleichzustellen sei. Sie sei also eine "Tanzlustbarkeit" im Sinne der Corona-Verordnung. Dabei müssten die Gäste auch bei einer 2G-Zutrittsbeschränkung eine Maske tragen, denn die Impfung biete keinen absoluten Schutz vor Ansteckung.

Das Gericht verwies auf die bislang 1170 festgestellten Impfdurchbrüche. Die Zahl entspricht nach Angaben der Gesundheitsbehörde einem Anteil von 0,11 Prozent aller 1.111.061 Personen, die bis zum 23. August in Hamburg vollständig geimpft wurden.

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