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Polizisten bei Kontrolle gefilmt und beleidigt: Prozess

Von dpa
27.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Strafgesetzbuch
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen der Veröffentlichung von Videoaufnahmen einer Polizeikontrolle während des Corona-Lockdowns muss sich ein 30-Jähriger am Donnerstag (9.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Dem Angeklagten, der unter dem Namen Freddy Independant Videos auf sozialen Medien veröffentlicht, werden zwei Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz und Beleidigung vorgeworfen.

Der Mann wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 2. April vergangenen Jahres an der Außenalster kontrolliert, weil er sich nicht an die Abstands- und Maskenpflicht gehalten habe. Dabei soll er zwei Beamte gefilmt und die Aufnahmen zum Teil live auf Instagram gestreamt haben. Auch die Namensschilder der Polizisten seien zu sehen gewesen. Außerdem habe er die Beamten in ehrverletzender Weise als "Blödizei" betitelt, hieß es. Das Video soll über sechs Millionen Mal geklickt worden sein.

Wegen zweier ähnlicher Vorfälle war der 30-Jährige bereits im vergangenen April vom Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro - also insgesamt 3200 Euro - verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sich in einem Kino und in einem Supermarkt geweigert, eine Maske zu tragen. Mitarbeiter, die ihn auf die Pflicht hinwiesen, habe er gefilmt. Dieses Urteil wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ist nach Angaben eines Gerichtssprechers rechtskräftig.

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