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Fahrlässige Tötung mit Corona: Prozess gegen Pflegerin


Gefälschter Impfausweis
Mit Corona zur Arbeit: Anklage gegen Heim-Mitarbeiterin

Von dpa, t-online, pas

22.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Mitarbeiterin hilft einer Pflegebedürftigen mit ihrem Rollstuhl (Symbolbild): Eine Mitarbeiterin eines Heims in Hildesheim soll Bewohner getötet haben.Vergrößern des BildesEine Mitarbeiterin hilft einer Pflegebedürftigen mit ihrem Rollstuhl (Symbolbild): Eine Mitarbeiterin eines Heims in Hildesheim soll Bewohner getötet haben. (Quelle: sasirin pamai/imago images)
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Eine Frau arbeitet in einem Pflegeheim bei Hannover – trotz Corona-Infektion. Viele Menschen erkranken, drei sterben. Bald steht die Frau vor Gericht.

Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim im November 2021: drei Menschen sterben. Am Montag hat das Landgericht die Klage gegen eine frühere Heim-Mitarbeiterin zugelassen. Die 45-Jährige soll eine Person fahrlässig getötet und zwei weitere Menschen verletzt haben, sagt ein Sprecher des Landgerichts.

Mit einem gefälschten Nachweis über zwei Corona-Impfungen soll sich die Frau ein digitales Impfzertifikat in einer Apotheke besorgt haben. Zweiter Tatvorwurf: Urkundenfälschung.

Pflegerin arbeitet mit gefälschtem Impfzertifikat

Laut Anklage habe die Frau trotz der Corona-Infektion ihres Sohnes weiter als Alltagsbegleiterin in dem Heim gearbeitet. Ihr Arbeitgeber erlaubt ihr dies, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Das später vorgelegte Impfzertifikat war allerdings gefälscht.

Bei dem Ausbruch in dem Heim waren drei Bewohnerinnen (80, 85 und 93 Jahre alt) gestorben. Laut Anklage besteht zumindest ein mittelbarer Zusammenhang ihrer Corona-Infektionen mit der Angeklagten. Die 80-Jährige soll nicht nur mit, sondern an Covid-19 gestorben sein.

Pflegeheim-Mitarbeitern gibt Urkundenfälschung zu

Über die Zulassung der Anklagen hatten zunächst "Der Spiegel" und "Die Zeit" berichtet. Die Frau gab die Fälschung ihres Impfausweises bereits zu. Allerdings bestreitet sie, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein.

Seit Beginn der Pandemie ist nach Ausbrüchen in Heimen, Kliniken oder Arztpraxen laut "Zeit" bislang noch keine andere Anklage bekannt geworden, obwohl es zahlreiche Ermittlungsverfahren und auch Verdacht auf organisatorisches oder individuelles Fehlverhalten gegeben habe. Der Prozess wird dem Sprecher zufolge nicht vor März 2023 starten.

Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt

Nicht nur die Seniorinnen habe die Frau angesteckt: Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll die 45-Jährige, als sie auch schon selbst unbemerkt erkrankt war, zunächst einen Kollegen in einer Kaffeepause angesteckt haben. Dann setzte sich laut Anklage die Corona-Kette in Gang: drei Corona-Infektionen beim Personal und elf Ansteckungen unter den alten Bewohnern.

Am 30. November 2021 meldete sich die Frau bei ihrem Arbeitgeber krank. Eine Woche später kommt ihr ebenfalls an Covid-19 erkrankter Lebensgefährte wegen seines schweren Verlaufs ins Krankenhaus. Bei diesem Gespräch erinnerte die Heimleitung die Frau an die Vorlage ihres Impfausweises, der sich als Fälschung herausstellte: Strafanzeige, fristlose Kündigung.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich

Während der Ermittlungen wurden PCR-Abstriche der gestorbenen Bewohnerinnen, der Angeklagten und ihres zwischenzeitlich gestorbenen Partners gemacht und analysiert. Die Probe der 45-Jährigen wurde im Labor versehentlich vernichtet. Laut Staatsanwaltschaft kam ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede der anderen Proben nur minimal seien und daher eine zusammenhängende Infektionskette vermutet werden könne.

Im Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung muss die Frau mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • landgericht-hildesheim.de: Mitteilung des Landgerichts Hildesheim vom 21.11.22
  • landgericht-hildesheim.de: Mitteilung des Landgerichts Hildesheim vom 13.07.22
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