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Gericht in Hannover: Bürgermeister darf keinen Waffenschein haben


Gerichtsurteil
Bürgermeister darf keinen Waffenschein haben

Von dpa
14.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Bürgermeister klagt Waffenschein einVergrößern des BildesMarcel Litfin: Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum im Verwaltungsgericht. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)
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Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum fühlt sich bedroht und will eine Waffe tragen. Der Kreis Hildesheim lehnt das ab. Nun entschied das Verwaltungsgericht in Hannover.

Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins. Das entschied das Verwaltungsgericht in Hannover nach einer Verhandlung am Montag. Der hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Harsum, Marcel Litfin, hatte gegen den Landkreis Hildesheim geklagt, weil dieser die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuvor abgelehnt hatte.

Der Rathaus-Chef wollte die Schusswaffe nach eigenen Angaben führen, da er sich in der Vergangenheit vermehrt Anfeindungen und tätlichen Angriffen im Zusammenhang mit seiner Amtsführung ausgesetzt gewesen sah.

Polizei sieht "keine besondere Gefährdungssituation"

Das Gericht teilte mit, Voraussetzung für einen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins sei es, dass der Kläger glaubhaft machen müsse, "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben" gefährdet zu sein. Zudem müsse er glaubhaft machen, dass die Schusswaffe erforderlich sei, um eine Gefährdung zu mindern. Beides liege nicht vor, teilte das Gericht mit.

Erst in diesem Februar habe die Polizeiinspektion Hildesheim eine umfangreiche Gefährdungsanalyse vorgelegt, hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Diese sei "nachvollziehbar zu dem Ergebnis gelangt, dass für den Kläger keine besondere Gefährdungssituation vorliege". Außerdem könne der Bürgermeister in Gefährdungssituationen auch andere Maßnahmen ergreifen - etwa indem er die Polizei alarmiere.

Der Bürgermeister gab laut dem Gericht dagegen an, sich von verschiedenen Personen konkret bedroht zu sehen. Deswegen gebe es auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kann Berufung beantragt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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