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Pferd nach Hetzjagd durch Hund verletzt: Hundehalter muss 14.000 Euro bezahlen


Urteil nach Hetzjagd
Hundehalter muss 14.000 Euro für Pferd bezahlen

Von t-online, pas

Aktualisiert am 27.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Pferd steht in einem Stall hinter Gittern (Symbolbild): An zehn Pferden hat sich ein Unbekannter in Eberdingen-Hochdorf vergangen.Vergrößern des BildesEin Pferd steht in einem Stall hinter Gittern (Symbolbild): Ein älterer Wallach wurde von einem Hund aufgeschreckt und gejagt. (Quelle: CSSHOT via www.imago-images.de)
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Das Oberlandesgericht Celle Gericht hat entschieden: Tierwohl geht vor wirtschaftlichem Wert. Eine Hundehalterin muss für ein verletztes Pferd aufkommen.

Ein Hundehalter muss die Kosten für die Behandlung eines alten Pferdes bezahlen, nachdem dessen Tier den Wallach von seiner Pferdekoppel aufgeschreckt und bis in den nächsten Ort verfolgt hat. Das hat das Oberlandesgericht Celle in Folge einer Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Verden entschieden, wie ein Sprecher des Gerichts jetzt mitteilte. Daher soll nun die Hundehalterin den gesamten Schaden ersetzen, der durch Behandlungskosten entstanden war, obwohl der Schaden auch auf den Fluchtinstinkt des Pferdes zurückzuführen ist.

Der im Sommer 2019 bereits 24 Jahre alte Wallach des Klägers besaß demnach nur noch einen wirtschaftlichen Wert von etwa 300 Euro. Er diente als "Weidekamerad" für andere Pferde. Die Behandlungskosten des Tieres, das sich bei der Hetzjagd durch mehrere Stürze schwer verletzt hatte, betrugen jedoch etwa 14.000 Euro – das 49-fache vom wirtschaftlichen Wert des Tieres also.

Pferd nach Hetzjagd verletzt: Besondere Bindung zum Halter

"Aufgrund der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise", so der Sprecher. Stattdessen gehe es auch um die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres und die Beziehung des Halters zu ihrem Tier." Hier war der Wallach das erste Pferd, das der Kläger erworben hatte und zu dem er von Anfang an eine besonders enge Bindung hat", sagt der Sprecher weiter. Der Tierhalter hätte das Pferd kurz nach dessen Geburt gekauft und auf ihm das Reiten erlernt.

Das Pferd habe demnach nicht nur wegen eines kurzen Erschreckens gescheut und dann weggelaufen: Das Tier ist vor dem Hund "über die Koppel, über den Weidezaun und weiter auf der Straße bis in die nächste Ortschaft 'auf das Äußerste' getrieben" worden sein. Damit wäre die vom Hund ausgegangen und nicht vom Pferd.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de: Mitteilung vom 24. Februar 2023
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