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Hannover: Vorwürfe gegen Extremismus-Razzia bei Bundeswehr-Soldaten


Extremismus-Verdacht in der Bundeswehr
Feldjäger zeigt sich nach "scharfem Einsatz im Inland" an

Von dpa
Aktualisiert am 07.09.2022Lesedauer: 3 Min.
Ein Angehöriger der Feldjäger (Symbolbild): Nach einer geheimen Razzia des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) hat ein Hauptfeldwebel ein mögliches Dienstvergehen angezeigt.Vergrößern des BildesEin Angehöriger der Feldjäger (Symbolbild): Ungewöhnliche Operation des Militärischen Abschirmdienstes zieht Anzeige nach sich. (Quelle: IMAGO/Droese/imago images)
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Zur Bekämpfung rechtsradikaler Strukturen hatte der Militärische Abschirmdienst in Hannover Feldjäger angefordert. Ein Soldat geht nun gegen die Operation vor.

Ein Militärpolizist der Bundeswehr hat nach einer mit Waffen und Sturmhauben ausgeführten Razzia gegen Zielpersonen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) den Verdacht eines Dienstvergehens angezeigt. Der Feldjäger meldete in einer Vernehmung Bedenken gegen Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes vom März an, der zudem als geheim eingestufte Übung angesetzt worden sei.

Bei Ankunft am Einsatzort in Hannover am 7. März sei den Militärpolizisten deutlich geworden, dass es sich um einen "scharfen Einsatz im Inland" handele. Die Niederschrift der Vernehmung lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor. Über Teile der Razzia hatte bereits die "Welt" berichtet.

Der Einsatz folgte auf ein konsequenteres Vorgehen wegen rechtsradikaler Vorfälle in der Bundeswehr. Im Januar hatte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einem Besuch des MAD in Köln die "Null-Toleranz-Linie" gegen Extremisten unterstrichen. Rechtsextremismus sei die "größte Gefahr" für die Demokratie. Der MAD erhielt zuletzt mehr Personal für die Aufgabe.

Diskussionen über Vorgehen gegen Extremismus

Was der Geheimdienst darf oder ob er zu wenig gegen Extremisten unternimmt, wurde in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert. Das sogenannte Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei ist nicht absolut, so ist ein Informationsaustausch möglich. Aber können oder sollten Soldaten nachrichtendienstliche Befragungen "mit voller Kampfbeladung ausgestattet", so die Aussage, absichern oder diente die Vorgehensweise dem Weichkochen vor der Befragung?

Der Hauptfeldwebel zeigte an, er und andere Militärpolizisten hätten in einem Tagungsraum des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Einweisung erhalten und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben sollen. Sie seien informiert worden, dass es um die Bekämpfung rechtsradikaler Strukturen innerhalb der Bundeswehr gehe - eine Gruppe "Nordbund" - sowie um mögliche Verbindungen in die kriminelle Rockerszene an mehreren Orten Deutschlands. Die Männer, die der MAD befragen wolle, seien als gewaltbereit einzustufen. Gefordert worden seien ein "robustes und einschüchterndes Auftreten" der Feldjäger, denen der Einsatz als "Novum" dargestellt worden sei.

Auf Fragen sei erklärt worden, ein schriftlicher Befehl werde nachgereicht, sagte der Soldat aus. Ein richterlicher Beschluss für eine Durchsuchung habe nicht vorgelegen. "Weiter wurde das Mitführen scharfer Waffen und Munition in Frage gestellt, sowie der generelle Einsatz von Feldjägern im Inland bei einer an diesem Zeitpunkt für uns noch unbekannten Lage", heißt es in dem Vernehmungsprotokoll.

MAD-Mitarbeiter: "kein Dreck am Stecken"

Der Hauptfeldwebel sagt weiter aus, er habe einen Angehörigen seiner Kompanie unter den Zielpersonen ausgemacht und erklärt, dass er einen "Zugriff wie er erfolgen sollte" nicht für verhältnismäßig halte. Ein MAD-Mitarbeiter habe erklärt, die Zielperson habe "kein Dreck am Stecken", man wolle aber "gezielt unter Druck setzen und vor den Bug schießen, um über ihn an Informationen zu den anderen Personalien zu gelangen". Er selbst habe dann auf dem Fliegerhorst Wunstorf als Mitglied einer Streife aus fünf Mann die Vernehmung eines zivil angestellten Oberbrandmeisters der Flugfeldfeuerwehr abgesichert.

Der MAD sieht keinen Fehler im Vorgehen. "Der Militärische Abschirmdienst hat Anfang März 2022 eine Gruppe von Bundeswehrangehörigen mit Schwerpunkt im Raum Hannover befragt. Die Befragungen waren Bestandteil nachrichtendienstlicher Ermittlungen, die weiterhin andauern", erklärte der MAD auf Anfrage. Zu den genauen Hintergründen und Details macht der Dienst keine Angaben.

Zu den Verdachtspersonen lagen demnach aber "tatsächliche Anhaltspunkte" vor. Sie seien ausdrücklich auf den Zweck der Befragung und die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewiesen sowie darüber belehrt worden. "Selbiges gilt für die Einsichtnahme in die Mobiltelefone, hier ist die Freiwilligkeit zudem aktenkundig dokumentiert worden", sagt ein Sprecher. In einem Fall wurden demnach zusätzlich auf Anordnung des zuständigen Wehrdisziplinaranwaltes die Diensträume durchsucht.

Verwendete Quellen
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