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Lüneburg/Hannover: Auswärtige Touristen dürfen nun doch in Niedersachsen übernachten


Gericht kippt Begrenzung
Auch auswärtige Touristen dürfen in Niedersachsen übernachten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 18.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Blick auf eine Promenade auf der Nordseeinsel Borkum (Symbolbild): Nach einen Gerichtsurteil dürfen nun auch auswärtige Touristen in Niedersachsen übernachten.Vergrößern des BildesBlick auf eine Promenade auf der Nordseeinsel Borkum (Symbolbild): Nach einen Gerichtsurteil dürfen nun auch auswärtige Touristen in Niedersachsen übernachten. (Quelle: Karo/imago-images-bilder)
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Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, sollten in Niedersachsen nur einheimische Touristen dort übernachten dürfen. Diese Regelung hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg nun einkassiert. Ausschlaggebend war eine Klage aus Nordrhein-Westfalen.

Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste.

Wie das Gericht entschied, trage das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht.

Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.

Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.

Geklagt hatte ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der ab dem 22. Mai eine Ferienwohnung auf der Nordseeinsel Borkum gebucht hatte. Er hatte vorgebracht, dass die Öffnung des Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens eine Ungleichbehandlung darstelle. Außerdem sei sie keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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