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In Corona-Pandemie kein Anstieg der illegalen Prostitution


Hannover
In Corona-Pandemie kein Anstieg der illegalen Prostitution

Von dpa
13.08.2021Lesedauer: 2 Min.
SexarbeitVergrößern des BildesEine Sexarbeiterin sitzt in einem Studio. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Auch in der Corona-Pandemie mit zwischenzeitlichem Verbot hat es in Niedersachsen keinen erkennbaren Anstieg der illegalen Prostitution gegeben. Die Fälle der Ausübung verbotener Prostitution liegen bei den Staatsanwaltschaften im Land zwischen 2018 und 2021 durchweg bei 3 bis 6 Verfahren - im laufenden Jahr sind es bislang 4, wie das niedersächsische Justizministerium mitteilte. Bei der Zwangsprostitution waren es bis zum Stichtag 30. Juli im laufenden Jahr 27 Verfahren, im Vorjahr waren es 46. Angesichts der zwischenzeitlichen Verbote sprach eine Sprecherin des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen von einem "sozialen Drama".

Denn zumindest für kurze Zeit seien die Bordelle geschlossen gewesen, gleichzeitig hätten Sexarbeiterinnen keine Corona-Nothilfe erhalten, kritisierte die Sprecherin. Viele Sexarbeiterinnen seien durch die Raster der Corona-Hilfen gefallen, obwohl sie jahrelang eine Pauschalsteuer gezahlt hätten. Bordelle wiederum hätten vielfach aufgegeben, weil die Corona-Hilfen nicht ausreichend waren oder verschleppt bei ihnen ankamen. Daher habe die Straßenprostitution zugenommen: "Da bleibt nur Anschaffen."

Auch nach Angaben eines Sprechers der Polizei Hannover bewegt sich die Zahl der Verfahren wegen Ausübung der verbotenen Prostitution seit Jahren auf etwa gleichem Niveau. Bei den Verfahren wegen Zwangsprostitution und Menschenhandels sei mit 21 Verfahren "ebenfalls kein signifikanter Unterschied zu den Vorjahren zu beobachten". Er betonte, Prostitution sei wieder erlaubt. Zuvor sei sie gemäß Infektionsschutzgesetz verboten gewesen, Verstöße seien grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.

Während der Corona-Krise war Prostitution in Niedersachsen zwischenzeitlich verboten, die Polizei sprach wegen Verstößen zahlreiche Platzverweise aus. Das Verbot galt für Bordelle wie auch für die Straßenprostitution. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen kippte allerdings das pandemiebedingte Verbot der Prostitution. Die Richter ordneten sie - anders als zunächst die Landesregierung - wie andere körpernahe Dienstleistungen ein. Für Bordelle gelten seitdem dieselben Regeln wie etwa für Massagestudios.

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