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Zahl der Aufnahmen von Covid-19-Patienten stagniert


Zahl der Aufnahmen von Covid-19-Patienten stagniert

Von dpa
24.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die Zahl der Neuaufnahmen von Covid-19-Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern bleibt auf einem relativ stabilen Niveau. Der sogenannte Hospitalisierungswert, der nun als Leitindikator zur Bewertung der Corona-Lage im Land herangezogen wird, lag am Freitagmorgen bei 3,2 - denselben Wert hatte die Landesregierung auch für Donnerstag genannt. Die Maßzahl gibt die landesweiten Klinikeinweisungen von Covid-19-Erkrankten je 100.000 Einwohner im Verlauf der jeweils zurückliegenden sieben Tage an.

Die registrierten Neuinfektionen mit dem Coronavirus sanken hingegen. Laut Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitagmorgen lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen bei 49,3 - so viele Menschen pro 100.000 Einwohner steckten sich binnen einer Woche zusätzlich mit dem Erreger an. Am Vortag hatte der Wert noch bei 51,0 gelegen. Die landesweite Corona-Auslastung der Intensivstationen nahm den Angaben zufolge leicht ab: 5,2 (Donnerstag: 5,3) Prozent der Bettenkapazität auf Intensivstationen waren zuletzt mit Covid-19-Patienten belegt.

Eine Warnstufe wird laut der neuen Corona-Verordnung erreicht, wenn der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) und mindestens einer der beiden anderen Indikatoren (Neuinfizierte und Intensivbetten) die definierten Schwellenwerte überschreiten. Bei Krankenhauseinweisungen sind das für die Warnstufen eins bis drei die Werte 6, 8 und 11. Bei den Neuinfizierten sind es die Werte 35, 100 und 200. Bei den Intensivbetten lauten die entsprechenden Werte 5, 10 und 20 Prozent.

Eine Warnstufe wird in manchen Fällen vom Land und in anderen vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt ausgerufen, wenn die kritischen Schwellen für den Hospitalisierungswert und gleichzeitig für einen der anderen beiden Indikatoren fünf Tage hintereinander überschritten werden. Was dann im Einzelnen gilt, regelt die neue Verordnung.

Eine Besonderheit gibt es noch: Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfizierten in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt den Wert von 50, so gilt dort die 3G-Regel - auch ohne dass der Hospitalisierungswert den Wertebereich der Warnstufe 1 erreicht. Das heißt: Der Zutritt zu vielen Lebensbereichen ist dann nur noch für gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene und Getestete möglich.

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