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Weitere Testpflicht: Andere Regel außer Vollzug gesetzt


Hannover
Weitere Testpflicht: Andere Regel außer Vollzug gesetzt

Von dpa
25.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Hendrik Tonne (SPD), Kultusminister in NiedersachsenVergrößern des BildesHendrik Tonne (SPD), Kultusminister in Niedersachsen. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/dpa-bilder)
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Viele Eltern in Niedersachsen müssen sich vom 15. Februar an auf eine Corona-Testpflicht in Kitas einstellen. Diese Pflicht ist dann dreimal wöchentlich vorgesehen für Kinder ab drei Jahren, wie ein Sprecher des Kultusministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Dienstagabend in Hannover mitteilte. Diese Regel soll in die Corona-Verordnung eingearbeitet werden.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) hatte die Kita-Testpflicht bereits in der vergangenen Woche angekündigt, ein konkretes Datum stand bislang jedoch noch nicht fest. Die Grünen und die Gewerkschaft Verdi hatten etwa auf die Einführung dieser Pflicht gedrungen.

Das Ministerium hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass sich Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen auch im Februar noch täglich auf Corona testen müssen. Die bisher bis Ende Januar befristete Testpflicht werde zu Beginn des neuen Schulhalbjahrs fortgeführt. Ebenfalls wurde bereits gesagt, dass die Testpflicht künftig auch für geimpfte und genesene Schüler gelten soll, sofern diese noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Eine andere Regel im Bundesland wurde hingegen vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg außer Vollzug gesetzt. Dies betrifft die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gab der 14. Senat einem Eilantrag einer Golfspielerin statt, die nicht geimpft oder genesen ist. Die Regelung in der Corona-Verordnung sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Der Beschluss ist unanfechtbar. Zwar ist damit ebenfalls die Regelung für Mannschaftssportarten aufgehoben, sie könne aber verordnet werden, entschieden die Richter.

Die umfassende Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Menschen, die nicht über einen Impf- oder einen Genesenennachweis verfügen, erweise sich als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Bei der Sportausübung mit einer Vielzahl sich körperlich anstrengender Personen in geschlossenen Räumen besteht laut Gericht ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko, das eine Zutrittsbeschränkung auf geimpfte und genesene Personen rechtfertige.

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel sei indes ein solches erhöhtes Risiko nicht in jedem Fall auszumachen. Ohne Zweifel bestehe es dort, wo Mannschaftssport betrieben wird, die die Einhaltung eines Abstandsgebots oder einer Maskenpflicht nicht erwarten lasse - zum Beispiel Fußball oder Basketball. Bei der Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel (Leichtathletik, Tennis, Golf) liegt aus Sicht des OVG ein erhöhtes Infektionsrisiko hingegen fern.

Die derzeitige Corona-Verordnung ist noch bis zum 2. Februar gültig. Somit werden in der neuen Fassung voraussichtlich geänderte Regeln für diesen Sportbereich enthalten sein. Bereits vor Weihnachten hatte das OVG die 2G-Regel im Handel gekippt: Auch nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen dürfen in Niedersachsen somit shoppen gehen. Die verschärften Maßnahmen für körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, hatte das OVG ebenfalls außer Vollzug gesetzt. Mit einem negativen Test können seither auch ungeimpfte Menschen zum Friseur oder zur Kosmetik gehen.

Die Obergrenze von 500 Zuschauern im Profisport bleibt nach Plänen der Landesregierung hingegen bestehen. "Niedersachsen plant weder Verschärfungen noch Lockerungen. Das heißt, bei uns bleibt es dabei, dass Veranstaltungen nur mit bis zu 500 Personen zulässig sind", erläuterte eine Regierungssprecherin. Zuvor hatte Bayern am Dienstag angekündigt, etwa in der Fußball-Bundesliga bis zu 10.000 Zuschauer zuzulassen. Neben dieser Obergrenze soll dort eine maximale Auslastung von 25 Prozent der Zuschauerkapazität gelten.

Bund und Länder konnten sich in ihren Corona-Beratungen am Montag in der Frage des Profisports auf keine gemeinsame Linie verständigen. Bis zum 9. Februar soll nun ein Konsens gefunden werden.

Die Zahl der an Montagen organisierten Protestaktionen gegen die Corona-Maßnahmen bleibt unterdessen auch in Niedersachsen hoch. Nach Angaben der Polizei nahmen landesweit rund 14.500 Menschen an 170 Versammlungen teil. Der überwiegende Teil sei friedlich und störungsfrei verlaufen, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Gestiegen sei die Zahl der Gegendemonstrationen, an denen sich landesweit etwa 6200 Menschen beteiligt hätten - 900 mehr als in der Vorwoche.

Die Polizei leitete wegen diverser Verstöße mehr als 470 Ordnungswidrigkeits- sowie 25 Strafverfahren ein. Betroffen waren den Angaben zufolge fast ausschließlich Versammlungen von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Dort hätten sich zum Teil erneut Rechtsextreme und Angehörige der sogenannten Reichsbürger-Szene unter den Teilnehmern befunden.

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