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Geldstrafen-Schuldner seltener in Haft?


Hannover
Geldstrafen-Schuldner seltener in Haft?

Von dpa
16.02.2022Lesedauer: 2 Min.
JVA LingenVergrößern des BildesEin Blick auf die Justizvollzugsanstalt Lingen. (Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Entkriminalisierung zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sieht Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza kritisch. "Ich begrüße das Ansinnen von Bundesjustizminister Buschmann, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. Ich bin jedoch skeptisch, ob eine Entkriminalisierung die richtige Lösung ist, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Wer eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hat, kann im Gegenzug zu einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis kommen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte vor wenigen Tagen gesagte, er wolle, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. "In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden", sagte er dem Berliner "Tagesspiegel".

Havliza sagte, es gebe bessere Wege. In Niedersachsen würden Verurteilte etwa eine Unterstützung erhalten, damit sie ihre Geldstrafe in sehr geringen Raten abbezahlen könnten. Sie verwies zudem auf ein Programm, mit dem eine Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgewendet werden könne.

Laut Justizministerium sitzen in Niedersachsen derzeit rund 190 Menschen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft, darunter wegen des Erschleichens von Leistungen - dazu zählt etwa das Schwarzfahren in einem Verkehrsmittel.

Bundesminister Buschmann prüft eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens - die Ampel-Parteien hatten vereinbart, das Strafrecht zu überprüfen. Mit Blick aufs Schwarzfahren betonte Havliza, sie halte nichts davon, "eine bislang als strafbar erachtete Tat nicht mehr so schlimm zu finden, weil sie uns Arbeit macht. Wir dürfen unser Verständnis von Recht und Unrecht doch nicht von der Arbeitsbelastung abhängig machen." Die Justiz sei durchaus in der Lage, mit diesen Verfahren umzugehen. Der Sachverhalt stehe oft fest, Personalien seien bekannt, vieles gehe schriftlich.

Beim Schwarzfahren gehe es nach ihrem Eindruck vor allem um Sozialpolitik. "Denn die Frage, wie Bedürftige in Sachen Mobilität besser unterstützt werden können, kann nicht allein über das Strafgesetzbuch gelöst werden."

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