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Hannover: Niedersachsens Gefangene müssen weiter Maske tragen


Strenge Auflagen
Niedersachsens Gefangene müssen weiter Maske tragen

Von dpa
Aktualisiert am 19.04.2022Lesedauer: 1 Min.
JVA Hannover an der Schulenburger Landstraße (Symbolbild): Niedersachsens Gefängnisse halten an Corona-Regeln fest.Vergrößern des BildesJVA Hannover an der Schulenburger Landstraße (Symbolbild): Niedersachsens Gefängnisse halten an Corona-Regeln fest. (Quelle: Tobias Wölki/imago-images-bilder)
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Niedersachsen hat viele Corona-Regeln aufgehoben. Auch die Maskenpflicht ist lockerer. In Gefängnissen ist man da noch deutlich strenger. Neben der Maskenpflicht bleiben auch andere Maßnahmen.

In Niedersachsen sind zuletzt viele Corona-Regeln gefallen, vor allem, was die Maskenpflicht betrifft. In den Justizvollzugsanstalten des Landes sieht die Situation aber immer noch etwas anders aus. Sowohl für die Bediensteten als auch für die Inhaftierten gilt nach wie vor an vielen Stellen eine Maskenpflicht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover.

Gefangene, die sich außerhalb ihrer Hafträume aufhalten, müssen demzufolge in den ersten 14 Tagen nach ihrer Erstaufnahme FFP2-Masken tragen. Auch bei Transporten müssen alle Gefangenen in Niedersachsen Masken tragen, erklärte der Sprecher. Auch für Besucher gilt noch eine Maskenpflicht.

Hannover: Für Gefängnisbesuche gilt die 3-G-Regel

Aufgrund der Infektionslage sind derzeit noch nicht in allen Justizvollzugsanstalten Besuche möglich. Die Lage werde örtlich ständig neu bewertet. Wenn Besuche erlaubt sind, gilt in den Haftanstalten die 3-G-Regel. Wer zum Beispiel seine Angehörigen im Gefängnis besuchen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen oder dass man geimpft oder genesen ist.

Mit Stand vom 7. April waren in Niedersächsischen Gefängnissen 197 Gefangene mit Corona infiziert. Derzeit seien rund 4.400 Menschen in Niedersachsen inhaftiert, sagte der Ministeriumssprecher.

Gefängnisse in Niedersachsen: Weiter hohes Infektionsgeschehen

Die Belegung sei nach wie vor etwas reduziert: Die Vollstreckung so genannter Ersatzfreiheitsstrafen werde erst seit Anfang April schrittweise wieder aufgenommen. Die Aufnahmestationen in den Anstalten sollen vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens nicht überlastet werden.

Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Verurteilte Geldstrafen nicht bezahlen können. Solche Ersatzfreiheitsstrafen waren von Januar bis März 2022 zurückgestellt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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