Aussage am Rande des Kirchentags Scholz zu AfD-Verbotsverfahren: "Ich bin gegen Schnellschuss"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Das sagen der Bundeskanzler und niedersächsische Politiker dazu.
Trotz der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch warnt Bundeskanzler Olaf Scholz vor einem voreiligen Verbotsverfahren. "Ich finde, das ist eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf", sagte der SPD-Politiker beim Kirchentag in Hannover. Das Bundesverfassungsgericht habe alle Verbotsanträge der letzten Zeit abgelehnt. "Ich bin gegen einen Schnellschuss und werde deshalb auch nicht sagen, so sollten wir es machen."
Auf die Frage, ob das Erstarken der AfD ein Schatten auf seiner Kanzlerschaft sei, sagte Scholz: "Das bedrückt mich als Bürger, als Kanzler, als Abgeordneter im Deutschen Bundestag."
Stephan Weil: "Die Hürden sind hoch"
Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil bleibt zurückhaltend mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren. Dieses müsse sorgfältig bedacht werden, "denn die Hürden sind hoch". Das sei eine schwierige Entscheidung, sagte der SPD-Politiker am Rande des Kirchentags. Er hoffe auf eine sachliche Diskussion, die vor allem zwischen dem künftigen Bundesinnenminister und dessen Kollegen in den Ländern zu führen sein werde.
"Wir wissen, welche politische Brisanz hinter einem solchen Verfahren steht, wir wissen auch, dass die AfD derzeit sehr viele Anhänger in unserer Gesellschaft hat", sagte Weil. "Andererseits ist das Konzept der wehrhaften Demokratie in Deutschland gerade darauf gerichtet, dass eine Verfassung sich verteidigen können muss."
Mit Blick auf das Umfragehoch der AfD sagte der Regierungschef: "Wenn die AfD schwächer werden soll, müssen die anderen besser werden."
"Von kaum zu unterschätzender Tragweite"
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ließ am Freitag in einer Mitteilung verlautbaren, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sei für die Bundesrepublik von "von kaum zu unterschätzender Tragweite".
Die Entscheidung sei aber keine Überraschung angesichts der zigfachen menschenverachtenden Äußerungen ihrer Repräsentanten in den vergangenen Monaten, so Behrens. Die neue Bundesregierung müsse sich das eingestufte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nun sehr genau anschauen und intensiv prüfen, welche juristischen Konsequenzen sich daraus für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (per E-Mail)