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Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu Verdachtsfällen ab


Potsdam
Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu Verdachtsfällen ab

Von dpa
20.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Verfassungsgericht entscheidet über AfD-KlageVergrößern des BildesMarkus Möller, Präsident des Verfassungsgerichtes von Brandenburg, verkündet das Urteil. (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)
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Der Verfassungsschutz Brandenburg darf die Öffentlichkeit weiter über extremistische Verdachtsfälle auch von Parteien informieren. Das Verfassungsgericht Brandenburg wies am Freitag in Potsdam eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab und billigte damit die Nennung auch von politischen Parteien im Verfassungsschutzbericht, noch bevor verfassungsfeindliche Bestrebungen sicher festgestellt sind - wenn hierfür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Markus Möller, sagte, die Aufklärung der Öffentlichkeit über tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten sei erforderlich, um die freiheitlich-demokatische Grundordnung effektiv zu schützen. Die Nennung einer Partei als Verdachtsfall komme zwar einem Eingriff in ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Chancenwettbewerb gleich. Die Berichterstattung über Verdachtsfälle sei aber gerade darauf gerichtet, dass Wahlberechtigte besonders kritisch in ihrer Wahlentscheidung sind.

Die Betätigungsfreiheit und die Chancengleichheit politischer Parteien ist nach Ansicht des Gerichts verfassungsmäßig durch die Pflicht des Staates begrenzt, für Schutz und Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu sorgen. Es müsse aber unzweifelhaft erkennbar sein, dass nur ein Verdacht vorliegt. Möller nannte die Nennung einer politischen Partei als Verdachtsfall eine einschneidende Maßnahme, eine Partei könne darauf aber mit dem Mittel des Meinungskampfes reagieren.

Die AfD-Fraktion hält die Gründe für ihre Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall für "fadenscheinig". Sie kritisiert, dass der Verfassungsschutz Brandenburg Verdachtsfälle von Parteien öffentlich machen darf und befürchtet, die politische Meinungsbildung werde so zu ihrem Nachteil beeinflusst. Sie fühlt sich nach eigenen Angaben stigmatisiert und hatte deshalb gegen den Passus im Brandenburger Verfassungsschutzgesetz geklagt.

Das Verfassungsschutzgesetz erlaubt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Verdachtsfälle - das verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung. Die Landesregierung hält das Gesetz indes für verfassungsgemäß. Der Verfassungsschutz hatte die AfD Brandenburg im Juni 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Die AfD-Fraktion will das Urteil prüfen. "Wir haben uns eine andere Entscheidung gewünscht", sagte die Abgeordnete Lena Kotré. "Wir haben jetzt aber auch mitnehmen können aus diesem Urteil eben, dass das Verfassungsgericht hier sehr wohl Eingriffe in die Chancengleichheit sieht und dass die politische Teilhabe unserer Partei eingeschränkt ist." Sie ließ weitere gerichtliche Schritte etwa in Bezug auf das Verfassungsschutzgesetz offen.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) sieht das Urteil hingegen als Bestätigung. "Aus Sicht des Innenministeriums bestand kein Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Verfassungsschutzgesetzes zu zweifeln", teilte Stübgen mit. "In unserer Verfassung ist ein Transparenzgebot verankert, daher gehört es zur aufklärenden Funktion des Verfassungsschutzes, über Verdachtsfälle auch zu informieren." Der Landtag mache die Gesetze und die Landesregierung habe sich danach zu verhalten.

Im Jahr 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Berichterstattung über einen Verdachtsfall ohne konkrete Ermächtigungsgrundlage nicht möglich sei. Seit einer gesetzlichen Neufassung von 2015 kann das Bundesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über bestimmte Bestrebungen und Tätigkeiten informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Der Passus zu den Anhaltspunkten wurde 2019 auch im Brandenburger Verfassungsschutzgesetz ergänzt.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die Partei hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt.

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