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Trotz Demo-Verbot: "Querdenker" in Frankfurt unterwegs


Karlsruhe
Trotz Demo-Verbot: "Querdenker" in Frankfurt unterwegs

Von dpa
12.12.2020Lesedauer: 2 Min.
"Querdenker", Gegendemonstranten und PolizeiVergrößern des BildesPolizisten trennen Teilnehmer der verbotenen "Querdenker"-Kundgebung und Gegendemonstranten. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-bilder)
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In Frankfurt sind trotz des Verbots einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen sowohl Anhänger der "Querdenken"-Initiative als auch Gegendemonstranten auf die Straße gegangen. Nach bisherigem Stand habe es keine größeren Vorkommnisse gegeben, auch wenn die Stimmung hier und da etwas aufgeladen gewesen sei, sagte ein Polizeisprecher. Zwischenzeitlich kam es laut einem dpa-Fotografen zu Rangeleien. Die Beamten waren mit Hundertschaften aus mehreren Bundesländern im Einsatz. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Samstag einen Eilantrag für eine große geplante "Querdenker"-Demo abgelehnt.

Die Bewegung rief ihre Anhänger dennoch auf, nach Frankfurt zu kommen. Die Polizei löste kleinere Versammlungen auf. "Diese standen im direkten Kontext mit der verbotenen Veranstaltung", hieß es. Darüber hinaus waren Gegendemonstranten an verschiedenen Orten in der Stadt unterwegs. So gab es beispielsweise einen Demonstrationszug von etwa 450 Teilnehmern von Bockenheim Richtung Alte Oper.

Zwischendurch sei die Stimmung aufgeheizter gewesen, als beide Gruppen an der Hauptwache in der Innenstadt aufeinandertrafen, sagte der Polizeisprecher. Die Beamten drohten mit dem Einsatz von Wasserwerfern und konnten die Konfliktparteien schließlich trennen. Auch in Sachsenhausen trafen die beiden Gruppen aufeinander. Dort setzte die Polizei nach eigenen Angaben Schlagstöcke und Pfefferspray gegen die Gegendemonstranten ein, um die Lager zu trennen.

Ob oder wie viele Festnahmen es am Samstag gab, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen. Fast alle Teilnehmer hätten nach seiner Einschätzung einen Mund-Nasen-Schutz getragen. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.

Vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das von der Stadt verfügte Verbot der "Querdenker"-Demonstration bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Samstagmorgen mit der hohen Infektionsgefahr. Angesichts der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40 000 Demonstranten sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten.

Zudem sei an dem Samstag vor dem dritten Advent mit "einem hohen Aufkommen an Passanten zu rechnen, die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen". Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt und von der Stadt Frankfurt angebotene Alternativstandorte abgelehnt. Das höchste hessische Verwaltungsgericht folgte damit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Verbotsverfügung der Stadt.

Die "Querdenker" sind in den vergangenen Monaten in zahlreichen deutschen Städten gegen Beschränkungen in der Corona-Krise auf die Straße gegangen. Die Bewegung war in die Kritik geraten, weil sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Widerstand zur Zeit des Nationalsozialismus verglichen und Rechtsradikale an den Protesten teilgenommen hatten. Anders als in Baden-Württemberg wird die "Querdenken"-Bewegung in Hessen derzeit nicht pauschal vom Verfassungsschutz beobachtet.

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