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Neue Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung beschlossen


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Neue Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung beschlossen

Von dpa
14.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Heiner GargVergrößern des BildesHeiner Garg (FDP), Gesundheitsminister von Schleswig-Holstein. (Quelle: Axel Heimken/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Montag die geplante Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen, präzisierten Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden, wie Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) betonte. Er vertrat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der nach einem Corona-Kontakt vorerst alle Termine abgesagte und das Ergebnis eines eigenen Corona-Tests abwarten wollte. Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Januar.

Ein Kernpunkt sind die Kontaktbeschränkungen. Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die nicht für den Alltag notwendigen Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich. Schließen müssen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.

Mitarbeitende in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sollen zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

Für die Angebote der Kindertagesbetreuung gilt ab Mittwoch ein Betretungsverbot. Für Kinder, die ein Elternteil haben, das in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend ist und falls keine Alternativbetreuung möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten.

Auf Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden. Die Bundesregierung hatte angekündigt, dass der Verkauf von Pyrotechnik in diesem Jahr generell verboten werden soll. Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind landesweit in der Öffentlichkeit untersagt.

Gottesdienste sind unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen sowie nach vorheriger Anmeldung mit maximal 50 Teilnehmern in Kirchen, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit 100 Teilnehmern möglich. Gemeindegesang ist untersagt, während der gesamten Dauer der Gottesdienste müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. An Bestattungen dürfen höchstens 25 Menschen teilnehmen.

An Versammlungen dürfen künftig maximal 100 Personen draußen beziehungsweise 50 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen.

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