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Ukraine-Expertin Franziska Davies klagt gegen Gabriele Krone-Schmalz


"Angriff auf die Meinungsfreiheit"
Ukraine-Expertin klagt gegen Gabriele Krone-Schmalz


16.11.2022Lesedauer: 2 Min.
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Franziska Davies (links) und Gabriele Krone-Schmalz: Die Historikerin und die Ex-Korrespondentin werden sich wohl bald vor Gericht wieder sehen.Vergrößern des Bildes
Franziska Davies (links) und Gabriele Krone-Schmalz: Die Historikerin und die Ex-Korrespondentin werden sich wohl bald vor Gericht wiedersehen. (Quelle: Christian Wimmer/Tom Schulze/imago-images-bilder)

Nachdem Franziska Davies die ehemalige ARD-Journalistin Gabriele Krone-Schmalz kritisiert hatte, drohte die mit Klage. Die kommt jetzt – von Davies.

Der Rechtsstreit zwischen Ex-ARD-Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz und ihrer Kritikerin Franziska Davies geht in die nächste Runde. Anfang November hatte Krone-Schmalz angekündigt, sich gerichtlich gegen die Münchner Historikerin wehren zu wollen.

Davies hatte Krone-Schmalz auf Twitter und in einem Artikel bei t-online heftig kritisiert und ihr Nähe zum Putin-Regime vorgeworfen. Krone-Schmalz hatte zunächst angekündigt, gegen 14 Aussagen von Davies vorzugehen – letztendlich wurden es derer drei.

"Außergerichtliche Beilegung gescheitert"

Nun wird Davies ihrerseits gegen Krone-Schmalz in Köln klagen. "Wir haben heute eine negative Feststellungsklage zum Landgericht Köln eingereicht", bestätigt Davies' Anwalt Lucas Brost am Mittwoch auf Anfrage von t-online. Die Bestätigung über den Eingang der Klage durch das Landgericht liegt t-online exklusiv vor.

Dieser Schritt sei notwendig geworden, "nachdem die Versuche einer außergerichtlichen Beilegung gescheitert sind", erklärt Brost. Krone-Schmalz' Anwälte Ralf Höcker und René Rosenau hatten in einem Schreiben Anfang November eine Klage gegen Davies angedroht und ihr "meinungsfeindlichen Fanatismus" vorgeworfen.

"Unabhängig, kritisch und fundiert"

Franziska Davies verstehe das Vorgehen von Krone-Schmalz als "fortdauernden Angriff auf ihre Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit", schreibt Brost. "Sie möchte sich weiterhin unabhängig, kritisch und fundiert mit den Positionen von Frau Krone-Schmalz auseinandersetzen, ohne dass weitere Einschüchterungsversuche drohen."

Das juristische Instrument, dessen sich Lucas Brost dabei bedienen will, ist die negative Feststellungsklage. "Sie befasst sich mit demselben Inhalt wie die Abmahnung, die Frau Krone-Schmalz gestellt hat", erklärt der Jurist – also drei Aussagen Davies', die sich insbesondere mit dem Expertinnen-Status und der journalistischen Arbeit von Krone-Schmalz auseinandersetzen.

"Wir wollen ein für alle Mal klären, dass Frau Davies' Kritik o. k. ist"

Die Stoßrichtung ist allerdings die gegensätzliche: Während eine Abmahnung bestimmte Äußerungen unterbinden soll, zielt die negative Feststellungsklage darauf ab, "festzustellen, dass die Abmahnung selbst unzulässig und die abgemahnten Aussagen berechtigt waren", erklärt Brost.

"In der Regel entscheidet der, der abmahnt, wie und ob diese Sache vor Gericht geht. So aber nehmen wir das Heft des Handelns in die Hand. Wir wollen ein für alle Mal klären, dass Frau Davies' Kritik o. k. ist. Unsere Mandantin will, dass diese Androhung einer Klage von Frau Krone-Schmalz nicht ewig über ihr schwebt. Sie will Klarheit."

Die Kanzlei Höcker, die Gabriele Krone-Schmalz vertritt, will ihrerseits auf die neue Entwicklung reagieren, wie Anwalt René Rosenau auf Anfrage von t-online schreibt: "Wir bereiten für unsere Mandantin aktuell eine Klage vor, die zur Unzulässigkeit der angeblichen Feststellungsklage von Frau Davies führen wird."

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Kanzlei Brost Claßen
  • Anfrage bei der Kanzlei Höcker
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